Erlangen: Verschlossene Tür neben offenem Durchgang

17.1.2017, 12:00 Uhr
Erlangen: Verschlossene Tür neben offenem Durchgang

© Klaus-Dieter Schreiter

Es sei ein tragisches Unglück gewesen, sagt ein Polizeisprecher. Die Frau wollte, so nimmt die Polizei an, den Umweg durch die Unterführung in der Martinsbühler Straße umgehen. Einen Suizid oder Fremdverschulden, etwa von Seiten des Lokführers, schließt die Kripo aus. Demzufolge gibt es auch kein Ermittlungsverfahren.

Doch wie kann man an dieser Stelle überhaupt auf die Gleise gelangen? Eine breite Treppe mit Geländer führt von der Jahnstraße hinauf auf den Bahndamm. Dort ist die Lärmschutzwand samt einer Fluchttür. Diese ist verschlossen und kann auf dieser Seite nicht so einfach geöffnet werden. „Sie muss von der Gleisseite aus zu öffnen sein“, sagt ein Bahnsprecher auf EN-Nachfrage. „Von außen kann man sie nur mit einem Spezialschlüssel öffnen“. Einen solchen Schlüssel haben die Rettungskräfte, um sich bei Notfällen Zugang zu den Gleisen zu verschaffen.

Außerdem, so der Bahnsprecher, sei neben solchen Fluchttüren in der Regel ein gelbes Schild mit der Aufschrift „Achtung Eisenbahnbetrieb, Lebensgefahr“. Wie die Frau auf die Gleise kam, kann er nicht sagen. Das sei Sache der Polizei.

Ein Sprecher der Polizeidirektion Mittelfranken ist in der Lage, genauere Auskunft zu geben. „Jedermann kann auf diese Gleise durch eine versetzte Doppelwand gehen“, sagt er.

Diesen Weg schlug offenbar die 35-Jährige ein. Die Lücke, die sich in der Lärmschutzwand auftut, befindet sich nur wenige Meter neben der Fluchttür, rechterhand von der Treppe, wenn man die Stufen hinaufsteigt. An diesem Durchgang gibt es keine Tür. Und hier macht auch kein Warnschild darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, weiterzugehen. Das sei auch nicht nötig, erläutert der Bahnsprecher. Unbefugten sei der Aufenthalt im Gleisbereich per Gesetz generell verboten.

Bei der Wand handele es sich, so erklärt er weiter, nicht um eine Absperrung, die den Zugang zu den Gleisen verhindern solle, sondern um eine Lärmschutzwand. Ohnehin seien Bahngleise überwiegend frei zugänglich und, ebenso wie Bundesstraßen oder Autobahnen, nicht etwa eingezäunt.

Und die Treppe? Wirkt sie nicht geradezu einladend? Könnte es nicht sein, dass erneut jemand hinaufgeht? Diese Frage hält der Bahnsprecher offenbar für weit hergeholt.

„Würden Sie auf die Idee kommen, dort hinaufzugehen?“, entgegnet er und lässt durchblicken, dass die Antwort offenbar nur „nein“ lauten kann. Ein Warnschild oder gar eine Absperrung gibt es am Treppenaufgang hingegen nicht. Aber das ist auch nicht Pflicht.

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