Erlanger Schlot darf nicht mehr beleuchtet werden

5.2.2018, 19:33 Uhr
Die Lichter am Stadtwerke-Kamin bleiben nun nachts aus.

© EStW Die Lichter am Stadtwerke-Kamin bleiben nun nachts aus.

"Wenn es nicht gewollt ist, dann lassen wir es eben bleiben. Wir wussten nicht, dass wir für diese Aktion eine Genehmigung benötigen. Bislang hält sich die Energie, diese anzufordern, bei uns in Grenzen." Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der Erlanger Stadtwerke (ESTW), klingt am Telefon hörbar enttäuscht, wenn er auf das überraschende Aus der nächtlichen Beleuchtung des Heizwerk-Kamins in der Innenstadt angesprochen wird.

Was ist geschehen? Vor einigen Tagen ist bei den Stadtwerken ein Brief der Regierung von Mittelfranken eingetroffen. Darin wird die sofortige Einstellung der Schlot-Illumination gefordert. "Licht fällt unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Deshalb hätten wir bei der Regierung von Mittelfranken als Genehmigungsbehörde das Okay für die Beleuchtung einholen müssen", erklärt Geus.

Was Geus außerdem zu schaffen macht: "Die Beleuchtung ist ja nicht unumstritten. Es gibt viele Erlanger, die sich darüber freuen. Es gab aber auch Bedenken von Natur- und Vogelschützern, die wir natürlich sehr ernst nehmen. Gerade als wir aber mit den Kritikern eine einvernehmliche Lösung gefunden hatten" - das Licht wäre in den Vogelzugzeiten abgestellt worden - "kam das Schreiben aus Ansbach."

Anfrage an die Regierung

Klaus Speckner, stellvertretender Pressesprecher der Regierung von Mittelfranken, weist auf Nachfrage der EN auf die ungeklärten Auswirkungen der Beleuchtung hin: "Die Beleuchtung des Kamins stellt eine Änderung der Beschaffenheit dieser Anlage dar, da durch zusätzliche Emissionen schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können". Diese Änderung des Heizkraftwerks hätte einer vorherigen Genehmigung bedurft und es hätte geklärt werden müssen, ob "diese Änderung mit schädlichen Umwelteinwirkungen verbunden ist".

Speckner betont: "Die Erlanger Stadtwerke AG als Anlagenbetreiber hat dabei nachzuweisen, dass dies nicht der Fall ist. Da dies bislang nicht geschehen ist, musste der Weiterbetrieb der Beleuchtung zunächst untersagt werden". Aufmerksam wurde die Regierung von Mittelfranken "aufgrund einer Anfrage". Speckner ergänzt: "Ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen und wird im weiteren Verfahren geprüft."

Die Stadtwerke wollen nun erst einmal ein paar Tage überdenken, wie es weitergeht. Denn: Ein Genehmigungsverfahren ist vermutlich mit teuren Gutachten verbunden. Schließlich müssten die Stadtwerke laut Vorgaben aus Ansbach "Unterlagen vorlegen, welche den Nachweis führen, dass die Beleuchtung nicht zu unzulässigen Störungen im Sinne von Belästigung, Beeinträchtigung oder Ablenkung in der Umgebung führt". Geus: "Wir müssen erst einmal abschätzen, welche Kosten allein dafür auf uns zukommen, bevor wir überhaupt eine Entscheidung treffen können."

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