Gesplittete Gebühr in Bubenreuth geplant

17.6.2018, 06:00 Uhr
Gesplittete Gebühr in Bubenreuth geplant

© Klaus-Dieter Schreiter

Das Wichtigste nahm Bürgermeister Norbert Stumpf gleich vorweg: Es wird zwar neben der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung eine neue Gebühr für das Niederschlagswasser eingeführt, insgesamt aber bleiben die Gesamtkosten für die Entwässerung gleich. Die Bürger müssen alle gemeinsam also nicht mehr berappen, und die Gemeinde wird nicht mehr Geld einnehmen.

Bislang wurden die Gesamtkosten für die Bubenreuther Entwässerung in Höhe von rund 416 468 Euro durch die Summe von Schmutz- und Regenwasser (das sind 194 100 Kubikmeter) geteilt. Das ergibt 2,15 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Der Haken dabei aber ist, dass die Abwassermenge nicht gemessen werden kann, sie wurde aus der bezogenen Frischwassermenge abgeleitet.

Nicht mehr zulässig

Das ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr zulässig, weil es zu Ungerechtigkeiten vor allem zwischen privaten Haushalten und großen Gewerbebetrieben gekommen ist. Letztere sind damit allerdings sehr gut gefahren. Denn sie haben oft relativ wenig Frischwasser verbraucht, jedoch meist viel Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet, weil beispielsweise ihre Parkplatzflächen versiegelt sind.

Zukünftig wird die versiegelte Fläche mit in die Berechnung eingehen. Das sind in Bubenreuth, so hat es das Beratungsbüro aus den vorhandenen Geodaten errechnet, 310 000 Quadratmeter. Daraus ergibt sich nach Berechnungen der Fachleute, dass bei einem Frischwasserbezug von insgesamt 194 100 Kubikmetern für die Schmutzwasserbeseitigung 1,65 Euro pro Kubikmeter fällig werden, für die Regenwasserbeseitigung 31 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Aus Geodaten errechnet

Die versiegelten Flächen der einzelnen Grundstücke haben die Experten ebenfalls aus den vorhandenen Geodaten errechnet. Dazu gehören unter anderem Dachflächen, die in die Kanalisation entwässern, aber auch befestigte Parkplätze und Rasengittersteine — und sogar Ökopflaster. Das sei notwendig, weil die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung in hohem Maße durch Investitionen für Starkregenereignisse und längere Regenperioden verursacht werden, erläuterte Heinrich Schulte von dem Beratungsbüro. Die sogenannten teilversiegelten Flächen würden bei solchen Regenereignissen nur eine geringe Rückhaltung des Wassers ermöglichen, sagte er.

Den Bürgern sind inzwischen Erhebungsbögen zugegangen, auf denen die Versiegelungsverhältnisse ihrer Grundstücke aufgeführt sind. Sollten die von den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Grundstück abweichen, dann können die Bürger das korrigieren lassen. Weil jedoch nicht jeder Quadratmeter direkt zählt, sondern die Grundstücke je nach Versiegelungsfläche sogenannten Grundstücksabflussbeiwerten

zugeordnet werden, die sich aus dem Verhältnis von Grundstücksfläche zu versiegelter Fläche errechnen, und diese wiederum in sechs Gruppen eingeteilt sind, wird sich selbst bei Abweichungen der realen Versiegelungsfläche von der errechneten meist nichts ändern.

Ändern können sich für Grundstücksbesitzer aber die Gesamtkosten für die Entwässerung. Eine Familie in einem Reihenhaus mit einem Frischwasserverbrauch von 130 Kubikmetern hat bislang im Jahr 279,50 Euro zahlen müssen. Bei einer versiegelten Fläche von 100 Quadratmetern wird sie zukünftig 34 Euro sparen. Anders sieht es bei einem Gewerbebetrieb mit einem großen Parkplatz aus, der bislang bei einem Wasserverbrauch von 320 Kubikmeter 688 Euro gezahlt hat. Bei einer durchaus realistischen versiegelten Fläche von 5000 Quadratmeter wird der zukünftig 2078 Euro und damit 1390 Euro mehr zahlen müssen.

Detailliert haben das die Experten während der Bürgerversammlung erläutert, zahlreiche Fragen der rund 150 anwesenden Bürger mussten sie ebenfalls beantworten. Am Ende aber blieb nichts mehr offen, scheinen die Bubenreuther zufrieden zu sein.

Termin für die Bürger

Rede und Antwort werden die Mitarbeiter des Beratungsbüros auch noch vom 26. bis 28. Juni vormittags und nachmittags im Rathaus stehen. Die genauen Uhrzeiten sind im Mitteilungsblatt angegeben, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Während dieser Zeiten werden die Mitarbeiter aber nicht nur Beratung und Unterstützung geben, sie werden auch stichprobenartig Grundstücke besichtigen, um die Angaben auf den Erhebungsbögen zu überprüfen.

KLAUS-DIETER SCHREITER

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