Gute Wohn-Mischung als Ziel in Marloffstein

29.10.2018, 18:00 Uhr
Gute Wohn-Mischung als Ziel in Marloffstein

© Klaus-Dieter Schreiter

Ziel einer neuen Bodenpolitik sei es, den verfügbaren Boden so zu nutzen, "dass das öffentliche Wohl ein möglichst hohes Niveau erreicht", heißt es in dem Grundsatzbeschluss. Soziale, ökologische, städtebauliche und ökonomische Belange seien dabei in Einklang zu bringen. Dabei möchte man "ein ausgewogenes Mittel an Neubürgern und Einheimischen" erhalten und eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur und eben solche Wohnverhältnisse schaffen. In anderen Kommunen gebe es einen solchen Beschluss bereits, erläuterte Bürgermeister Eduard Walz. "So wie bei uns arbeitet keine Gemeinde mehr".

Weil es bislang keine geordnete städtebauliche Entwicklung in Marloffstein gegeben habe, sei das Ziel zukünftiger Wohnbaupolitik die nachhaltige und kontinuierliche Bereitstellung preisgünstigen Wohnbaulands, heißt es in dem Grundsatzbeschluss. Besonders berücksichtigt werden sollten dabei vor allem junge ortsansässige Familien. Das sei am besten möglich, wenn die Gemeinde Bauland als Eigentümerin bereitstellen könne. Als Eigentümerin könne sie "eine verantwortungsvolle, nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur steuern",

steht in dem Beschluss. Um die Ziele erreichen zu können, sollen Wohnbaugebiete zukünftig nur noch ausgewiesen werden, wenn die Gemeinde einen bestimmten Prozentsatz der Flächen erwerben kann oder bereits selbst besitzt. Wie hoch der Prozentsatz sein soll steht noch nicht fest.

Es sollen solche Baugebiete bevorzugt entwickelt werden, in denen die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer am größten ist. Die müssen allerdings ebenso wie die Gemeinde 20 bis 30 Prozent ihrer Fläche unentgeltlich für öffentliche Bedarfsflächen zur Verfügung stellen. In städtebaulichen Verträgen müssen sich die Eigentümer zudem verpflichten, die Grundstücke nach der Erschließung selbst zu bebauen, oder mit einem Baugebot zu veräußern. Sollte ein Grundstück nach sieben Jahren nicht bebaut sein, hat die Gemeinde ein Ankaufsrecht.

Die Voraussetzungen

Der Grundsatzbeschluss wird allerdings nur wirksam, wenn mindestens zwei Bauplätze entstehen, oder wenn mehrere Grundstückseigentümer beteiligt sind und eine Umlegung stattfindet. Außerdem wird er nicht angewendet werden, wenn ein Grundstück von dem Eigentümer oder dessen Kinder für Wohnzwecke genutzt werden soll. Zudem kommt der Grundsatzbeschluss nur zur Anwendung, wenn für das Gebiet noch kein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorliegt. Dafür infrage käme beispielsweise das Gebiet Hackerberg, das schon einmal als Baugebiet im Gespräch war.

Der Grundsatzbeschluss war im Bauausschuss vorberaten worden, jedoch konnte man sich nicht darauf einigen, wie viel einer Wohnbaufläche im Besitz der Gemeinde sein soll, um die städtebaulichen Ziele umzusetzen. Die Bauverwaltung hatte 40 Prozent vorgeschlagen.

Da der Gemeinderat nicht vollzählig war, wollte man einen Beschluss über den Prozentsatz nicht fassen und sich zunächst in einem Inhouse-Seminar von einem Fachmann des Gemeindetags beraten lassen, das im Dezember in Uttenreuth stattfinden wird. Darum ist der Grundsatzbeschluss zur Deckung des Wohnbedarfs zunächst ohne eine Angabe über den Umfang des gemeindlichen Grundstücksanteils beschlossen worden. Dieser Beschluss ist mehrheitlich gefasst worden.

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