Kein Schüler-Ferienticket für junge Erlanger Flüchtlinge

30.8.2016, 15:00 Uhr
Kein Schüler-Ferienticket für junge Erlanger Flüchtlinge

© Archivfoto: Andreas Cebulla

Das Schülerferienticket ist ein verlockendes Angebot des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN). Will man nur in Erlangen den öffentlichen Nahverkehr nutzen kann man als Schüler für 15,50 Euro die ganzen Sommerferien über Bus und S-Bahn in Erlangen und seinen Stadtteilen fahren. Für 31,40 Euro gibt es das Ferienticket für den gesamten Verbundraum. Da kann man einiges unternehmen, sofern man Schüler ist.

Prima, dachten sich da die UMF aus Erlangen, das machen wir auch. Und wurden bei einer Verkaufsstelle des VGN in Erlangen vorstellig. Mit ihren Schulbesuchs-Bestätigungen. Diese besagen, dass die Schüler — allesamt zwischen 16 und 18 Jahren — 25 Wochenstunden eine Fachklasse für Berufsintegration besuchen.

Das freilich mochte die VGN-Verkaufsstelle nicht als Schulbesuch anerkennen. Schüler sei nur, wurde den UMF erklärt, wer eine allgemeinbildende Schule besuche, die zu einem Schulabschluss führe. Deshalb könne den UMF kein Ferienticket verkauft werden. Sie seien keine Schüler in diesem Sinn

Auf EN-Nachfrage erklärte die stellvertretende Pressesprecherin des VGN, dass sie „da am Schwimmen ist“, was die Schüler-Definition betreffe. Jedenfalls würden die UMF, wenn sie denn Schüler wären, unbedingt einen Verbundpass benötigen, um an ein Ferienticket zu kommen. Genaueres zur Bestimmung, wer Schüler sei und wer nicht, könne jedoch die Regierung von Mittelfranken sagen.

Deren stellvertretender Pressesprecher Klaus Speckner antwortet auf Anfrage der EN: Es „haben die minderjährigen Flüchtlinge bisher keine Fahrkarten vom Schulaufwandsträger für die Fahrt von ihrer Unterkunft zur Schule erhalten, da die Entfernung von der Unterkunft zur Schule unter drei Kilometern liegt. Damit besitzen diese auch keinen Verbundpass des Ausbildungsverkehrs, der bei Personen über 15 Jahren regelmäßig Voraussetzung für die Erlangung eines Ferientickets des VGN ist.

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Gleichwohl könnten die UMF „nach den Bestimmungen des Verbundes in Verbindung mit den Bestimmungen des § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes einen solchen Verbundpass erhalten, da sie zum berechtigten Personenkreis zählen“. Im Klartext: Sie sind Schüler.

Sie müssen jedoch einen Antrag auf einen Verbundpass stellen, der von der Ausbildungsstätte bzw. der Schule auf dem Antrag zu bestätigen ist. Anträge gibt es beim Kundencenter der Erlanger Stadtwerke (Goethestraße 21a). Mit dem Verbundpass könnten die UMF dann ein Ferienticket erwerben.

Wie sollen die UMF und deren Betreuer das wissen, wenn nicht einmal beim VGN Klarheit darüber herrscht, wie hier zu verfahren ist? Ein Jahr nach Ankunft der Flüchtlinge steht fest: Ankommen ist nicht leicht.

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