Kleinsendelbach: Rathaussaal bald im Erdgeschoss

30.10.2016, 16:15 Uhr
Kleinsendelbach: Rathaussaal bald im Erdgeschoss

© Foto: Karl Heinz Wirth

Der Schwerpunkt wurde gemäß Förderrichtlinie auf die zuwendungsfähigen Maßnahmenteile Energetische Sanierung nach EnEV und barrierefreier Umbau gelegt. Nachdem man sich für eine Teilsanierung entschieden hatte, stellte sich die Frage, so Rosbigalle: „Wo macht es Sinn zu dämmen?“ Diese Frage wurde mit dem Energiefachberater des Landratsamtes diskutiert und nur die Räume mit Silikatplatten zu dämmen die beheizt werden.

Alle Maßnahmen müssen nach der Bauteilmethode aufeinander abgestimmt sein, um in jedem Bereich eine Verbesserung zu erreichen. Es werden auf der energetischen Seite die Fenster mit einer 2-fach-Verglasung ersetzt, eine diffusionsoffene Innendämmung angebracht, die Decke zum Dachboden gedämmt und die Dachdeckung erneuert. Am Dachstuhl selbst sind nur konstruktive Verstärkungen durchzuführen da er sonst noch sehr gut ist erklärte Rosbigalle. Der jetzige Sitzungssaal wird in das Erdgeschoss verlegt und barrierefrei umgebaut damit alle Bürger an den Sitzungen teilnehmen können. Ein Behinderten-WC ist ebenso vorgesehen wie eine Auffahrrampe für Rollstuhlfahrer.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen betragen zirka 310 000 Euro. Nachdem die Bestätigung des Energiefachberaters sowie die Zustimmung der Landkreisbehindertenbeauftragten vorliegen wird die Kostenberechnung nach DIN erfolgen und bei der Förderstelle bis 15. November eingereicht werden.

In der Diskussion bemängelte Gemeinderat Michael Kellner (Dorfgemeinschaft), dass der energetische Wirkungsgrad nicht 100 Prozent beträgt. Volker Rosbigalle erklärte hierzu, „an ein Bestandsgebäude können nicht dieselben Ansprüche gestellt werden wie an ein komplett neues Gebäude“. Bürgermeisterin Gertrud Werner erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass man sich für eine Teil- und nicht für eine Generalsanierung entschieden habe mit höheren Kosten.

Knapp dafür

Gemeinderätin Hildegund Fischer (Dorfgemeinschaft) forderte deshalb eine detaillierte Kostenaufstellung, da sie befürchtet, dass die Gemeinde mit wesentlich höheren Kosten rechnen muss als den vorgestellten 310 000 Euro. Dies entkräftete Volker Rosbigalle, die vorgestellten Kosten würden nach DIN aufgegliedert und der Förderstelle so vorgelegt. Der Gemeinderat genehmigte die vorgelegten Planungen inklusiv der Kostenberechnung. Der Antrag auf Zuwendungen nach dem KIP ist vor Ausschlussfrist bei der Förderstelle einzureichen. Bei namentlicher Abstimmung wurde dem Antrag mit 7:5 zugestimmt.

Größeren Diskussionsbedarf hatten die Räte ebenfalls mit dem Antrag eines Bauwerbers auf Änderung des Flächennutzungsplans im Außenbereich der Gemarkung Kleinsendelbach. Der Bauwerber plant auf seinem Anwesen die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich des Grundstücks für das der Flächennutzungsplan teilweise landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. Einer möglichen Baugenehmigung steht vor allem der Flächennutzungsplan entgegen.

Auf Planungshoheit verwiesen

Die vom Antragsteller einbezogene Genehmigungsbehörde am Landratsamt teilt die Auffassung der Gemeinde, dass nur mit einer Anpassung des Flächennutzungsplans eine Möglichkeit zur Legalisierung des Vorhabens besteht. Allerdings sieht man die Anpassung lediglich zur Realisierung eines Bauvorhabens kritisch, da ein Wohnhaus auch auf dem straßennahen Grundstück realisiert werden kann, das bereits als Wohnbebauung ausgewiesen ist. Im Übrigen verweist die Behörde auf die Planungshoheit der Gemeinde.

Zu dieser Thematik passte die Anfrage einer Bauwerberin, die für ihr hundert Meter weiter gelegenes Grundstück geltend macht, sie habe bereits vor Jahren Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Kanalisierung bezahlt, ohne dass diese Grundstücke nach geschriebenem Baurecht bebaut werden können. Der Flächennutzungsplan sieht hier Wohnbebauung vor, gleichwohl befinden sich mögliche Wohnhäuser aber klar im Außenbereich der nach Gesetzesintention bis auf wenige Ausnahmefälle von Bebauung freizuhalten ist. Wenn sich die Gemeinde weiter entwickeln soll, so Bürgermeisterin Werner, „sollten wir einen Bebauungsplan aufstellen und jungen Familien die Möglichkeit geben zu bauen“. Mit 8:4 beschlossen die Räte, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Für die Grundstücke, für die Herstellungsbeiträge erhoben wurden, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

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