Marloffstein benötigt eine Fahrerlaubnis

5.8.2015, 06:00 Uhr
Marloffstein benötigt eine Fahrerlaubnis

© Klaus-Dieter Schreiter

Das Schutzgebiet Rathsberger Wildnis erstreckt sich auf einer Fläche von rund 26,6 Hektar entlang dem Nordhang der Rathsberger Höhe vom Rathsberger Schloss bis fast zur Straße hinunter nach Bräuningshof. Die Fläche liegt weitgehend auf dem Gebiet der Gemeinde Bubenreuth und gehört zum großen Teil mehreren privaten Eigentümern. Ein kleinerer Teil ist Eigentum der Stadt Erlangen.

Weil sich aber im Geltungsbereich des Schutzgebietes der gemeindliche Kanal befindet, über den das Abwasser hinunter nach Bubenreuth geleitet wird, und auch der Auslauf vom Rathsberger Regenrückhaltebecken in das Naturschutzgebiet fließt, ist Marloffstein von den Änderungen betroffen.

Denn es ist laut neuer Verordnung verboten, dort auf den Wegen „mit Fahrzeugen aller Art“ zu fahren oder sie dort abzustellen. Die Gemeinde Marloffstein benötigt jedoch den Zugang zu ihren Einrichtungen auch mit Fahrzeugen, um sie zu unterhalten und gegebenenfalls zu erneuern. Außerdem müssten auch von der Gemeinde beauftragte Fachfirmen dort hinein fahren dürfen, fordern die Gemeinderäte.

Diese Ausnahmen will der Gemeinderat in die neue Verordnung für die Rathsberger Wildnis aufgenommen haben und hat das einstimmig beschlossen.

Mit dem Verbot für „Fahrzeuge aller Art“ seien im Übrigen auch Mountainbikes gemeint, erläuterte Gemeinderat Willfried Schwarz.

Der Forstwirt ist auch als Naturschutzwart tätig und kümmert sich als Forstschutzbeauftragter um die Rathsberger Wildnis. In dieser Funktion hat er oft mit den sogar quer durch die Natur fahrenden Zweiradfahrer zu tun. Die, so Schwarz, würden die Natur dort beschädigen und sogar zerstören. Auch das ist nach der „Verordnung über das Naturschutzgebiet Wildnis am Rathsberg“ verboten.

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