Metallener Dorn im Auge der Erlanger Verwaltung

16.10.2017, 12:00 Uhr
Metallener Dorn im Auge der Erlanger Verwaltung

© Harald Sippel

"Die Bewahrung des einzigartigen Stadtbildes von Erlangen mit seiner hohen Dichte an Baudenkmälern ist ein wichtiges städtebauliches und kulturelles Anliegen, das im Interesse der Allgemeinheit liegt", heißt es in der Präambel der Werbeanlagensatzung. Daher wurden Statuten erstellt, die die Ideallösung für Stadtbild und Gewerbetreibende bieten sollen: Ersteres soll harmonisch bleiben, Letztere trotzdem Aufmerksamkeit auf sich richten können. So weit die Theorie.

Beatrix Piller betreibt seit sechs Jahren das Modegeschäft "Barceloneta" in der Hauptstraße. Der Namensschriftzug, der nur aus den Buchstaben bestand, war ihr von Seiten der Stadtverwaltung aus genehmigt worden. Um einen Kontrast herzustellen, platzierte sie die Lettern auf ein handelsübliches Blechschild, wie es an mehreren Läden in der Altstadt zu finden ist. Des weiteren brachte sie Fahnen an der Hausfassade an – und rief damit im Mai dieses Jahres das Bauamt auf den Plan.

Zähes Ringen

Die Stadt bemängelte das Blech sowie die Fahnen, deren Anbringung nicht gestattet gewesen sei. Piller hatte sich im Voraus bereits erkundigt, dass ihre Flaggen eine genehmigungspflichtige Größe jedoch nicht überschreiten, weshalb sie keinen Anlass sah, die Behörden überhaupt zu informieren. Da ein blechernes Schild gängige Praxis unter Ladenbetreiber ist, verfuhr sie in dieser Angelegenheit auf gleiche Weise.

Nach langwierigen Verhandlungen wurden ihr mit einer Auflage beide Werbeartikel zugebilligt: "Ich durfte alles hängen lassen, bis sich jemand tatsächlich darüber beschwert. Dass das dann so schnell geht, hätte ich nicht erwartet", erklärt Piller, angesprochen auf den nächsten Abbaubescheid der Stadtverwaltung, den sie Anfang Oktober in ihrem Briefkasten fand.

Im Bauaufsichtsamt zeigt man sich diesbezüglich zwar bestimmt, aber dennoch gesprächsbereit: "Wir haben Frau Piller noch einmal eingeladen, um eine Lösung zu finden, die im Sinne der Werbeanlagensatzung ist", erläutert Baureferent Josef Weber auf Nachfrage. Für ihn liegt der Fehler im nachträglichen Anbringen des Bleches und der Fahnen, die laut Satzung doch zu groß wären, weshalb man sich an Piller gewandt habe.

Quo vadis, Altstadt?

Die Betreiberin zog dafür nun juristischen Beistand zu Rate. Ihrer Ansicht nach setzt die Stadt auf Verwirrung, indem sie mit Paragraphen um sich werfe.

Und erreicht damit das, was sie eigentlich verhindern wollte, nämlich das Aussterben der Altstadt: "Die kleinen Läden kämpfen hier ums Überleben, allein in meiner Zeile stehen bereits fünf leer. Anstatt uns zu unterstützen, legt uns die Stadt Steine in den Weg. Man meint, die haben nichts besseres zu tun", schimpft Piller.

Nähere Informationen zum Umgang mit den Einzelhändlern erhofft sie sich daher von der Führungsetage, im November ist sie zum Gespräch bei Oberbürgermeister Florian Janik geladen. Was sie sich wünscht? "Zu wissen, wohin die Reise der Altstadt geht, wie diese belebt werden soll." Und natürlich Licht im Dunkel der Paragraphen in der Werbeanlagensatzung, mit denen man ihr ständig drohe.

Im schlimmsten Fall bliebe ihr nach eigenen Angaben nur noch die Flucht. Entsprechende Angebote zur Anmietung von Gewerbeflächen in Bamberg und Forchheim habe sie bereits vorliegen.

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