Nepomukbrücke in Dormitz soll endlich saniert werden

12.12.2015, 18:00 Uhr
Nepomukbrücke in Dormitz soll endlich saniert werden

© Foto: Karl Heinz Wirth

Erster Bürgermeister Holger Bezold rügte in seinen Ausführungen, dass zwar schon einige Gutachten der Brücke erstellt wurden, „aber keiner sagen konnte was wir machen sollen“. Bereits im Mai und Juni 2015 beauftragte der Gemeinderat per Beschluss den TÜV Rheinland mit der grundlegenden Brückenuntersuchung. Die Unterlagen und Ergebnisse liegen vor und sind für die weitere Vorgehensweise zur Brückensanierung unerlässlich.

Für künftige Planungen jedoch, welche konkreten Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, reichen die erbrachten Vorleistungen nicht aus. „Wir brauchen jemand“, so Bürgermeister Bezold, „der uns fachlich unterstützt und Erfahrung mit denkmalgeschützten Bauwerken und Brücken hat“.

Dabei ist die Nepomuk- und Fussgängerbrücke als Gesamtsanierungsprojekt zu betrachten und sollte deshalb auch aus einer Hand mit den Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden. Stefan Wolfrum vom gleichnamigen Ingenieur-Büro aus Nürnberg erläuterte die Vorgehensweise zur Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Bauzeitenpläne und welche Schritte erforderlich sind, damit im Jahr 2016 die Auftragsvergabe für die Sanierung der beiden Brücken erfolgen kann.

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion das Büro Wolfrum erst in der Januarsitzung mit der Planung zu beauftragen, da die Maßnahmen noch einmal bei der Regierung in Bayreuth abgestimmt werden müssen, damit die entsprechenden Zuschüsse beantragt werden können.

Beim diesjährigen Rosenmontagsball der Freiwilligen Feuerwehr stellte man Differenzen zwischen dem für diese Veranstaltung üblichen Hallenaufbau und den genehmigten Bestuhlungsplänen fest. So arbeiteten nun die involvierten Vereine einen neuen alternativen Bestuhlungsplan aus. Dieser sieht 270 Sitzplätze sowie 210 Stehplätze vor. Dies bedeutet, dass mit 480 Besuchern die maximale Personenzahl erreicht ist. Der Gemeinderat nahm die Pläne zur Kenntnis und beschloss aus planungsrechtlicher Sicht keine Einwände vorzubringen.

Kontroverse Diskussionen verursachten die folgenden Tagesordnungspunkte. Dem Antrag auf Errichtung eines Gabionenzaun als Sicht und Lärmschutz im Wohngebiet mochten nicht alle Räte folgen. Geplant ist an einer Grundstücksgrenze entlang der Schwabach- und Steinwehrstraße einen 1,83 Meter hohen und 25 Meter langen Gabionenzaun zu errichten. Dieser Zaun soll als Sicht- und Lärmschutz dienen, weil durch die Erschließung neuer Baugebiete der Verkehr stark zugenommen hat und das Grundstück am Kreuzungsbereich liegt.

Ein Schwarzbau

Es wurden zwar schon Gabionenzäune im Baugebiet Süd-West genehmigt so Bürgermeister Bezold jedoch nur zwischen den jeweiligen Grundstücken. Marianne Mirsberger (CSU) gab zu Bedenken, dass der Zaun schon sehr hoch sei und eine durchgängige Sichtlinie auf die Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist. Es scheint große Mode zu sein, dass sich immer mehr Bürger abschotten wollen sagte Leonhard Schmitt (CSU). Letztendlich beschloss der Gemeinderat doch, mit 10:3 Stimmen, das Vorhaben zu genehmigen und von den Festsetzungen zu befreien.

Im folgenden Antrag ging es ebenfalls um eine Sicht- und Lärmschutzwand mit einer Länge von 40 Metern, allerdings war die Sachlage eine andere. Die Lärmschutzwand ist ein Schwarzbau, denn der Antragsteller hat sie in der Annahme eines verfahrensfreien Bauvorhabens errichtet und dabei eine zulässige Höhe von zwei Metern überschritten.

Deshalb ist die Genehmigungsfähigkeit durch die Fachbehörden wasserschutz- und naturschutzrechtlich zu prüfen. Durch die Durchführung eines Bauantragsverfahrens kann der Schwarzbau im Nachhinein legalisiert werden, so Bürgermeister Bezold. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dem Antrag zuzustimmen.

Beim nächsten Antrag zur Errichtung eines Lagerbeckens für die Zwischenlagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger zeigten sich bei so manchem Gemeinderat Sorgenfalten im Gesicht. Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe zu einem neuem Wohngebiet ein Lagerbecken bauen in dem abgelagertes Material aus Biogasanlagen gelagert werden soll.

Gemeinderat Erich Mirsberger (ÜW) gab zu Bedenken, dass ein Ausbringen von gelagertem Material nur auf abgeernteten Feldern möglich sei, und abgeerntet wird erst ab Juni. Dann stimme der Zeitraum für die Lagerung von November bis Dezember nicht. Was ist eigentlich mit Geruchsbelästigung? Die Räte beschlossen deshalb den Antrag auf die nächste Sitzung im Januar zu vertagen.

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