Pläne zur Stadt-Umland-Bahn in trockenen Tüchern

3.10.2017, 15:00 Uhr
Die Zu- beziehungsweise Abfahrt zur Autobahn: Hier würde der Kosbacher Damm über den Wiesengrund - an dessen breitester Stelle - von der Innenstadt in Richtung Westen verlaufen.

© Harald Sippel Die Zu- beziehungsweise Abfahrt zur Autobahn: Hier würde der Kosbacher Damm über den Wiesengrund - an dessen breitester Stelle - von der Innenstadt in Richtung Westen verlaufen.

Die Weiterfinanzierung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) ist gesichert. Das steht seit dem Beschluss zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen im vergangenen Juni fest. Damals hatten Bundesrat und Bundestag die Verlängerung eines Programms beschlossen, aus dem die StUB gefördert werden soll. Im entsprechenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) war der Geldtopf, aus dem die StUB mit ermöglicht werden soll, bis Ende 2019 befristet. Nun heißt es, dass diese "Regelungen bis zu ihrer Aufhebung" fortgelten und das Gesetz frühestens ab 2025 geändert werden kann. Danach trägt der Bund 60 Prozent, der Freistaat 30 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten.

Eine Änderung der Modalitäten wurde bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen hingegen nicht erreicht. Dafür hatte sich die Stadt Erlangen beim Deutschen Städtetag eingesetzt. Es bleibt dabei: Weiterhin werden nur Abschnitte mit einem eigenen Bahnkörper gefördert. Abschnitte, bei denen die Schienen in den Fahrspuren des Straßenverkehrs verlegt werden müssen, werden nicht gefördert (wie berichtet).

Diese Entwicklung nahm die FDP nun zum Anlass, um sich von der Verwaltung mögliche Kostensteigerungen für die Stadt Erlangen aufzeigen zu lassen, "sofern sich an dieser Förderung nichts mehr ändern würde".

Die Antwort, die der Zweckverband StUB der drei Gebietskörperschaften Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen und Stadt Herzogenaurach dem Gremium in seiner jüngsten Sitzung zukommen ließ, dürfte all jene Lügen strafen, die das Projekt immer noch als "Millionengrab" bezeichnen. Denn mit den Beschlüssen zum GVFG, so schreibt der Technische Leiter Florian Gräf, ergäben sich "(...) keine materiellen Änderungen an den Grundlagen der Förderung der Stadt-Umland-Bahn".

Studie des L-Netzes

2015 wurden in der Studie des L-Netzes (also in Ost-West-Richtung die Stecke Herzogenaurach – Erlangen sowie die Strecke von Erlangen nach Nürnberg entlang der B 4) wesentliche straßenbündige Abschnitte im Bereich Herzogenaurach und Erlangen/Nürnberger Straße zugrunde gelegt und daher der Anteil an förderfähigen Kosten für die Stadt Erlangen mit 82 Prozent der Bauinvestitionen angenommen.

Das berücksichtigt überschlägig straßenbündige Bahnkörper und sonstige nicht zuwendungsfähige Kostenanteile. Der damit verbundene Eigenanteil der Stadt Erlangen wurde mit Preisstand 2015 bei Gesamtinvestitionen von 258 Millionen Euro und Planungskosten von 39 Millionen Euro auf 66,5 Millionen Euro geschätzt. Die genannten Investitionen und Berechnungen waren Basis der standardisierten Bewertung für den Zuwendungs-Rahmenvertrag 2012 und erscheinen, wie Gräf in seiner Expertise schreibt, "weiterhin als Grundlage geeignet".

In den 2012/2015 angefertigten Folgekostenrechnungen ist pauschal eine jährliche Inflationsrate von 2,5 Prozent zugrunde gelegt, die für die Jahre 2006 bis 2015 den reellen, vom Statistischem Bundesamt ermittelten Baupreisindex für Ingenieurbau ausreichend abbilde und die Annahme damit bestätige. Die tatsächliche Kostensteigerung sei damit abhängig vom tatsächlichen Ausführungszeitraum (aktuell ist ein Baubeginn nicht vor 2023 zu erwarten) und der zukünftigen Baupreisentwicklung.

Wo soll die StUB verlaufen?

Die Zweckverbandsumlagen betragen für die Stadt Erlangen für den Abschnitt bis zum Raumverordnungsverfahren, das Fehlplanungen vermeiden soll, für die Jahre 2017 und Folgende rund 3,904 Millionen Euro.

Wo aber soll die StUB verlaufen? Die Erlanger Linke (Erli) forderte in einem Dringlichkeitsantrag im Stadtrat unter anderem, die Trasse "Kosbacher Brücke" (insbesondere mit Blick auf "empfindliche Biotope") nicht weiter zu verfolgen. Das lehnte das Gremium mehrheitlich ab. Eine Berücksichtigung der vorhandenen Biotope sei "wesentlicher Bestandteil" der Untersuchungen, heißt es in der schriftlichen Antwort des Baureferates.

Eine Entscheidung über Varianten solle erst nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse erfolgen. "Es wurde", so steht es in der Beschlussvorlage, "kein zwingender Ausschlussgrund für die Kosbacher Brücke gefunden". Es widerspräche der "Logik einer ergebnisoffenen Prüfung", die im Flächennutzungsplan enthaltene und dem Zuwendungs-Rahmenantrag zugrunde liegende Variante im Vorfeld auszuscheiden.

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