Schneckenhof bleibt, wie’s ist

5.1.2017, 12:00 Uhr
Schneckenhof bleibt, wie’s ist

© Klaus-Dieter Schreiter

Zwar könnte noch bis 8. Januar Einspruch gegen diesen Einstellungsbeschluss erhoben werden. Dass jemand das tatsächlich tut, ist jedoch eher unwahrscheinlich.

Die Hauptgründe für die Einleitung des Verfahrens Schneckenhof im Jahr 2006 waren die verkehrsmäßige Anbindung der Ortschaft Schneckenhof an die Staatsstraße 2242 zur Entlastung der Ortschaft Adlitz vom landwirtschaftlichen Verkehr und die Verbesserung des Wasserhaushalts hinsichtlich einer Hochwasserentlastung von Langensendelbach.

Nicht realisierbar

Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen zwischen den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TÖB), den Gemeinden, der Teilnehmergemeinschaft (TG) und den Beteiligten hat sich herausgestellt, dass letztendlich die möglichen Lösungen zum einen nicht finanzierbar sind und zum anderen hierzu keine ausreichende Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer vorhanden ist.

Bezüglich der Hochwasserentlastung von Langensendelbach hat die Gemeinde Langensendelbach bereits Alternativlösungen erarbeitet.

Der Vorstand der TG Schneckenhof und die betroffenen Gemeinden Langensendelbach und Marloffstein hatten deshalb die Einstellung des Verfahrens beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beantragt. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat die vorgenannten Sachverhalte geprüft und festgestellt, dass diese bei Anordnung des Verfahrens so nicht vorhersehbar waren. Der hauptsächliche Zweck der Flurbereinigung kann somit nicht mehr erreicht werden.

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