Streit um Storchen-Fütterung flammt auf

4.2.2011, 00:00 Uhr
Streit um Storchen-Fütterung flammt auf

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Das städtische Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz hatte den „Storchenvater“ Zimmermann aufgefordert, die Fütterung der Störche in der Zeit unverzüglich einzustellen, in der diese selbst Futter finden. Zudem sollte er bis zum Montag alle Futterreste (überwiegend Fischabfälle aus Erlanger Fischrestaurants und -verarbeitungsbetrieben) einsammeln und fachgerecht entsorgen.

Amtsleiterin Jutta Bauer verweist dabei auf eine Vereinbarung mit Zimmermann aus dem Winter 2008, die ihm die Fütterung der Störche unter Auflagen dann erlaubt, wenn es sich um einen Notfall handelt, die Störche also ohne Zufütterung verhungern müssten. Dies sei über weite Strecken dieses Winters auch der Fall gewesen, räumt Jutta Bauer ein. Die aktuellen Fütterungen jedoch seien eindeutig vereinbarungswidrig, da die Störche sich selbst abseits der Futterplätze an einem offenbar reich gedeckten Tisch bedient hätten, von einer „Not“ also keine Rede sein könne. An zwei Tagen der letzten Woche „wurden Störche beobachtet, die weit abseits der Fütterungsstellen auf natürliche Weise Futter aufnahmen. An den Fütterungsstellen befanden sich ausschließlich Rabenkrähen, Möwen und Graureiher, die das Futter aufnahmen“, heißt es in dem Bescheid an Zimmermann.

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Auch füttere Zimmermann nicht — wie vereinbart — aus Behältnissen heraus, sondern habe die Fischkadaver weiträumig ausgelegt. Als weiteren schwerwiegenden Verstoß wertet die Behörde den Umstand, „dass nicht nur Fischreste rechtswidrig ausgelegt wurden, sondern zusätzlich mehrere Kilogramm einer fettartigen Masse.“ Bei dieser handele es sich offenbar um Verarbeitungsrückstände, die aber keinesfalls auf einer später als Weide genutzen Wiese ausgebracht werden dürften — „die Gefahr der Übertragung schwerer Krankheiten an Weidetiere ist gravierend“, so Jutta Bauer. Nach der BSE-Krise sei die Fütterung von tierischem Eiweiß an Nutztiere aus gutem Grund verboten worden.

Anderswo wird auch gefüttert

Zimmermann seinerseits wehrt sich gegen die Vorwürfe unter Verweis auf 300 andere „Überwinterer“ in anderen Bundesländern, wo sie auch gefüttert würden. Auch sei die Anwesenheit anderer Vogelarten bei dieser Fütterungsweise unvermeidlich. Im Falle der Rabenkrähen sei dies sogar positiv, da diese durch ihre Anwesenheit anzeigten, dass „die Luft rein ist“ und somit der Futterplatz gefahrenfrei.

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Während sich der „Storchenvater“ durch den Bescheid drangsaliert fühlt, will die Amtsleiterin Bauer den Eindruck vermeiden, man wolle Zimmermann schikanieren: „Wir sind ihm mit der Ausnahmegenehmigung schon entgegengekommen, aber er muss sich an Vorschriften, die aus gutem Grund erlassen wurden, auch halten.“

Dabei will sie nicht so weit gehen wie der Landesbund für Vogelschutz. Der hält die Fütterung der überwinternden Störche für überflüssig. Diese seien bloß keine Zugvögel mehr, eben weil sie gefüttert würden.