Verfahren gegen Erlanger Pfarrer eingestellt

1.2.2018, 11:00 Uhr
Verfahren gegen Erlanger Pfarrer eingestellt

© Axel Heimken/dpa

Pfarrer Bernd Hofmann dürfte das Muster der bayerischen Justiz langsam bekannt vorkommen: Gemeinsam mit engagierten Helfern gewährt er in der Vergangenheit mehreren Flüchtlingen aus humanitären Gründen Asyl in der evangelischen St.-Matthäus-Kirche, die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ein und stellt das Verfahren wenige Monate später wieder ein.

So war es im Fall eines äthiopischen Paares im vergangenen Jahr — und so ist es nun erneut bei einem christlichen Paar, das ebenfalls aus dem Land im Nordosten Afrikas stammt. Auch da wurden Ermittlungen gegen Hofmann jetzt offiziell eingestellt.

Das Prozedere, das Pfarrer, Gemeindemitglieder und Ehrenamtliche offenbar zermürben und einschüchtern will, lässt Hofmann indes kalt. "Ich lasse mich auch künftig nicht von einem Kirchenasyl abhalten", sagte er dieser Redaktion, "wir machen unverdrossen weiter." Für ihn ist das Gewähren von Kirchenasyl ein "Zeichen der Mitmenschlichkeit", wie er dieser Redaktion einmal sagte.

Im jüngsten Fall nun nahm der Gottesmann Hofmann die beiden Asylsuchenden zwischen 12. August und 13. September 2017 im Gemeindehaus auf, Ende des Jahres leitete die Justiz daraufhin ein Ermittlungsverfahren, oder genauer, zwei Ermittlungsverfahren, gegen Hofmann ein. Denn dem Erlanger Pfarrer wurden, da es sich um zwei Äthiopier handelt, auch zwei "Fälle" angelastet (wie berichtet).

Die beiden Äthiopier waren (wie bereits das erste Paar) über Italien nach Deutschland eingereist. Nach der Dublin-II-Verordnung bzw. Dublin III-Regelung müssen Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen, in dem sie zum ersten Mal Boden der EU betreten haben. Auf dieser Grundlage lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Asylantrag ab. Die Behörden haben sechs Monate Zeit (Überstellungsfrist), um einen abgelehnten Asylbewerber in das zuständige EU-Land zu schicken, befindet sich ein Flüchtling in der Zeit im Kirchenasyl, kann er nach diesem halben Jahr einen Asylantrag in Deutschland stellen. Für das äthiopische Paar endete die Überstellungsfrist am 13. September.

Der streitbare Pfarrer erkannte dieses Mal beim Bamf eine "neue Strategie", um "Kirchengemeinden von der Gewährung von Kirchenasyl abzuhalten". 

Verfahren gegen Erlanger Pfarrer eingestellt

© Klaus-Dieter Schreiter

Laut Bamf seien die zwei seit Mitte Mai "untergetaucht", deshalb würde sich die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate erhöhen, Stichtag wäre dann der 13. September 2018.

Die Argumentation der Migrationsbehörde sei "nicht haltbar", sagte Hofmann schon damals den EN. Es gebe eine Reihe von Unterlagen, die belegen, dass die beiden ständig in der Sammelunterkunft anwesend und von Vertretern staatlicher Stellen angetroffen worden seien. Die Anwältin der beiden kämpfte vor Gericht gegen die Behauptung des Bamf. 

Erfolg vor den Behörden

Dass es sich bei Hofmanns Schutzsuchenden ausnahmslos um Menschen in größter Not handelt, zeigt der Erfolg: Der erste "Gast", wie Hofmann die Flüchtlinge in seinem Kirchenasyl nennt, wurde inzwischen anerkannt.

Der Mann, ein konvertierter Christ aus Vorderasien, darf in Deutschland bleiben.

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