Was ändert sich 2019 in Erlangen?

5.1.2019, 11:00 Uhr
Was ändert sich 2019 in Erlangen?

© Hubert Bösl

Mit dem neuen Jahr steigt die Gebühr für die Fahrbahnreinigung für die kommenden zwei Jahre von jährlich 4,44 Euro auf 4,56 Euro pro Meter. Das entspricht einer Steigerung um 2,7 Prozent. Die Gebühren für sogenannte Mehraufwandsgebiete mit erhöhtem Reinigungsintervallen (Reinigungsklassen X, Y, Z) – diese liegen überwiegend in der Innenstadt – sinken hingegen um durchschnittlich 2,1 Prozent.

Bei der Gebührenanpassung sind unter anderen der letzte Tarifabschluss im öffentlichen Dienst berücksichtigt sowie notwendige Ersatzbeschaffungen im Gerätebereich. So setzt die Abteilung Straßenreinigung unter anderem verstärkt auf umweltfreundliche Techniken und akkubetriebene Geräte.

An der Kompostierungsanlage Neuenweiherstraße 11 in Frauenaurach ändern sich ebenfalls die Preise für die Anlieferung von Gartenabfällen über ein Kubikmeter von 10,80 Euro auf 11,60 Euro pro Kubikmeter. Für Kompost sind künftig 17,50 Euro Kubikmeter statt bisher 16 Euro fällig, für Kompost/Humus-Gemisch 21,70 Euro pro Kubikmeter statt bisher 19,50 Euro. Beim Kompostsack steigt das Entgelt von 2,40 Euro auf 2,70 Euro. Die Anlieferung von Gartenabfällen aus Erlanger Privathaushalten bleibt bis zu einer Menge von einem Kubikmeter weiterhin kostenfrei.

Ausgebaut wird 2019 zudem das Beratungsangebot rund um das Thema Pflege. In der regelmäßig aktualisierten Pflegeplatzbörse finden sich unter www.pflegeplatzboerse-erlangen.de neben einer Übersicht freier Pflegeplätze zahlreiche Informationen rund ums Thema. Ferner bietet ab Mitte Februar der Bezirk Mittelfranken eine Sprechstunde im Rathaus der Stadt Erlangen zum Thema Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) an.

Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten mit dem neuen Jahr je nach Alter zwischen fünf und acht Euro mehr. Bereits seit Dezember gelten in Erlangen zudem neue Mietobergrenzen.

Weitere Vergünstigungen gibt es zudem mit dem ErlangenPass, den unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, von Hilfe zum Lebensunterhalt und Wohngeld sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten. So ist ab sofort der Eintritt ins Kunstpalais frei und die Jahresgebühr der Stadtbibliothek entfällt. Bereits in den vergangenen Monaten wurden einige Ermäßigungen auf 50 Prozent angehoben (Bürgertreffs, Volkshochschule) oder die Angebote erweitert.

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