Weg frei für Nachverdichtung in Möhrendorf?

30.6.2018, 06:30 Uhr
Weg frei für Nachverdichtung in Möhrendorf?

© Klaus-Dieter Schreiter

Die Gemeinde will die Bebauungspläne "Nußbuckfeld II" und "Eselshaide II" ändern, damit im Norden von Kleinseebach eine Nachverdichtung möglich wird. Denn die ursprünglichen Bebauungspläne aus den 1970er Jahren begrenzen die bebaubare Fläche je Grundstück auf 200 Quadratmeter. Mit den neuen Festsetzungen soll die Möglichkeit geschaffen werden, große Grundstücke zu teilen, damit ein zweites Haus hineingebaut werden kann.

Die Bürger in dem Wohngebiet stören sich vor allem aber an der laut den Bebauungsplänen möglichen Firsthöhe von elf Metern. Um dem Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die maximal zulässige Firsthöhe auf neun Meter zu begrenzen. Weil damit die in dem Bürgerbegehren gemachten Bedenken berücksichtigt sind, kann die Gemeinde laut Bayerischer Gemeindeordnung auf den aus dem erfolgreichen Bürgerbegehren eigentlich folgenden Bürgerentscheid verzichten. In der Gemeindeordnung heißt es dazu in Paragraf 18a: "Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt".

Bernd Rudolph (CSU) hält eine Firsthöhe von neun Metern zwar für "sachlich falsch", will aber im Gemeinderat und bei den Bürgern "keinen Riss provozieren". Seine Fraktion stimmt darum der geänderten Firsthöhe zu. Mit neun Metern sei man "auf einem guten Weg", meinte der Freie Wähler Steffen Schmidt, und für die SPD konstatierte Marcel Beck, er sei schon immer für neun Meter gewesen. Eva Hammer (Grüne) würde sich zwar eine Firsthöhe von zehn Metern wünschen, will aber "den Bürgerwillen nicht einfach übergehen" und darum neun Meter ebenfalls akzeptieren.

Bürgerentscheid, dann Ratsbegehren

Die FDP-Fraktion wollte den Bebauungsplan und die Firsthöhe vorerst nicht ändern, sondern zunächst einen Bürgerentscheid und dazu auch ein Ratsbegehren durchführen. Den entsprechenden Antrag begründen Ralf Schwab und Elke Weiß damit, dass lediglich rund 13 Prozent der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterschrieben hätten. Man wolle aber auch den anderen 87 Prozent die Möglichkeit zur Abstimmung geben.

Außerdem sagen sie: "Eine Vereinfachung des Verfahrens durch Übernahme der Forderung des Bürgerbegehrens hält die FDP für vorgeschoben, denn diese Änderung hätte der Gemeinderat schon deutlich früher übernehmen können". Zudem meinen die beiden FDP-Räte, die Übernahme der Forderung des Bürgerbegehrens stelle ein Präjudiz für zukünftige Bürgerbegehren dar. Der FDP-Antrag wurde jedoch mit den Stimmen aller anderen Ratsmitglieder abgelehnt.

Die vorgeschlagene Änderung der beiden Bebauungspläne wurde schließlich gegen die beiden FDP-Stimmen beschlossen. Anschließend wurden die immerhin 145 Einwendungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange abgewogen. Diese umfangreiche Arbeit hatte der Bauausschuss bereits vorberaten, so dass Bürgermeister Thomas Fischer die einzelnen Themen nur noch zur Abstimmung aufrufen musste, was trotzdem ziemlich zeitaufwendig war. Die meisten Abwägungen wurden einstimmig angenommen.

Die geänderten Bebauungspläne und die Begründungen werden nun erneut für einen Monat öffentlich ausgelegt.

Zwar können dann wieder Einwendungen erhoben werden, jedoch hofft die Gemeinde, dass mit der Reduzierung der maximalen Firsthöhe auf neun Meter keine weiteren Verzögerungen mehr auftreten werden.

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