Zwist um Nachverdichtung in Kleinseebach

25.8.2017, 11:00 Uhr
Zwist um Nachverdichtung in Kleinseebach

© Harald Hofmann

Der Antrag hat den Wortlaut: "Wir beantragen, dass die neuen Bebauungspläne für Eselshaide II und Nußbuckfeld II unter Beachtung des aktuellen Baurechts so gestaltet werden, dass weder Wohnflächen noch Bauhöhen gegenüber den heutigen Plänen ausgeweitet werden." Der Bürgerantrag wurde bisher von 201 Möhrendorfer Bürgern unterschrieben, teilt der Mitinitiator des Bürgerantrags, Heinz Jaklin, in einer Mail an die Redaktion mit.

Unterdessen hat Bürgermeister Thomas Fischer angekündigt, dass es am Mittwoch, 20. September, 19 Uhr, im Rathaus eine Bürgerinformation geben wird. Die Initiatoren von "Protest gegen die verdichtete Bebauung in Kleinseebach-Nord" werten dies als ersten Erfolg für ihr Ziel, das "gewachsene Biotop ihres Wohngebiets für Mensch und Tier" zu erhalten. Viele Tierarten haben in den großen Gärten ihren Lebensraum gefunden, wie z.B. Igel, Eidechsen, Frösche, Blindschleichen und Hirschkäfer. Hier würden auch viele der heimischen Singvogelarten nisten.

Nicht "zupflastern"

Jaklin und seine Mitstreiter appellieren an Bürgermeister und Gemeinderat: "Bei allem Verständnis für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, lassen Sie den Bürgern ein bisschen Platz zum Atmen. Hören Sie auf damit, unsere Grünflächen zuzupflastern."

Thomas Fischer sieht das naturgemäß etwas anders. Der Gemeinderatsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne an der Eselshaide und am Nußbuckfeld sei einstimmig gefallen. Die ursprünglichen Bebauungspläne stammen aus den 1970er Jahren, seien 2004 geändert worden und würden unverändert eigentlich überhaupt keine bauliche Entwicklung mehr erlauben.

Manche der Grundstücke seien sehr groß, bis zu 1200 Quadratmetern, sagt Fischer. "Da wäre zum Teil eine Grundstücksteilung möglich sowie der Bau eines zusätzlichen Hauses." Das entspreche den heutigen Bedürfnissen eher, und – angesichts der Preisentwicklung im Grundstücks- und Immobilienbereich – auch vielen Geldbeuteln. "Angesichts des Flächenverbrauchs sind wir als Gemeinde verpflichtet, moderat nachzuverdichten", betont er gegenüber den EN.

Die Bebauungspläne hätten bisher die bebaubare Fläche auf 200 Quadratmeter je Grundstück begrenzt. Das sei als unsinnig erkannt worden und werde deshalb aus dem Bebauungsplan gestrichen. Die bisher schon in den Bebauungsplänen enthaltenen Maßgaben der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschossflächenzahl von 0,5 — wie sie auch das bayerische Baugesetzbuch vorsieht, regeln künftig die Grenzen der Bebaubarkeit der Grundstücke. Das gilt laut Bürgermeister sowohl für vorhandene Baulücken als auch für die etwaige Teilung von Grundstücken.

Damit, so Fischer, werde das von den Anwohnern geforderte Augenmaß bei der Nachverdichtung eingehalten. Die Aussage, hier handle es sich um den "Burgberg des Landkreises" lasse vermuten, dass es den Beschwerdeführern eher um die Erhaltung des Status quo gehe, die jedwede Veränderung ablehnen. Das sei unter den gegebenen Umständen nicht haltbar. "Ich hoffe", erklärt das Gemeindeoberhaupt, dass ich am 20. September den Bürgern verdeutlichen kann, dass hier das Baugebiet nicht völlig verändert wird, sondern die Gemeinde eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht."

 

Keine Kommentare