Erneut lebenslange Haft wegen Badewannenmordes

17.1.2012, 21:37 Uhr

Im Indizienprozess um den sogenannten Badewannenmord ist der Angeklagte am Dienstag von einem Münchner Schwurgericht erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Hausmeister hat dem Schuldspruch zufolge im Oktober 2008 eine 87 Jahre alte Hausbewohnerin und langjährige gute Bekannte in ihrer Wohnung in Rottach-Egern ertrinken lassen.

Der 51-Jährige ist deswegen 2010 bereits in einem ersten Prozess wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil im vergangenen Jahr aufgehoben und den Fall an eine andere Münchner Strafkammer verwiesen. Als Motiv nahm das Gericht in dem neuen Prozess an, dass der 51-Jährige der früheren Geschäftsfrau bei einem heftigen Streit zwei schwere Kopfverletzungen zugefügt hat. Wie das genau passierte, „konnte nicht aufgeklärt werden“, meinte die Vorsitzende Richterin Verena Beckers.

Der Angeklagte habe nie vorgehabt, die über Jahre von ihm mitbetreute Witwe zu töten. Sein erster Gedanke angesichts der mutmaßlich bewusstlosen Frau sei gewesen, Hilfe zu holen. Aber dann sei ihm eingefallen, dass die „resolute“ 87-Jährige ihn wegen der Körperverletzung anzeigen und ihn das den Verlust seiner Hausmeisterstelle kosten würde.

Einen häuslichen Unfall vorgetäuscht

Deshalb habe er „in Panik“ einen häuslichen Unfall vorgetäuscht, indem er den Abfluss der Badewanne verschloss, den Wasserhahn öffnete und die alte Frau hinein hob. Anschließend habe er einen noch von dem Opfer in Auftrag gegebenen Einkauf getätigt und zum Zweck eines Alibis den Kassenbon aufgehoben. Das Gericht stützte seine Überzeugung unter anderem auf die Angst der geistig sehr regen, aber in ihrer Beweglichkeit eingeschränkten alten Frau vor der Badewanne, „die sie mied wie der Teufel die Sakristei“.

Selbst im Krankenhaus, aus dem sie an ihrem Todestag entlassen wurde, habe sie trotz Beistandes von Pflegepersonal kein Vollbad nehmen wollen. Die Richter hielten es unter diesen Umständen auch nicht für glaubhaft, dass die 87-Jährige in der Wanne Wäsche habe einweichen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat schon im Vorfeld des Urteils klar gemacht, dass sie einen Schuldspruch erneut anfechten würde.

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