Anliegerstraße wird als Hauptverkehrsstraße eingestuft

19.9.2017, 06:00 Uhr
Anliegerstraße wird als Hauptverkehrsstraße eingestuft

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Aufgrund der vom Verwaltungsgericht errechneten Umverteilung der Zahllast erhält der Mann nun 4556,11 Euro an zu viel entrichteten Zahlungen zurück. Eine schriftliche Begründung will das Gericht den Prozessbeteiligten in den kommenden Wochen zustellen

Der Kläger und sein Anwalt Jürgen Schüpferling kritisierten in dem Verfahren und mit ihrer Klage unter anderem, dass es sich bei der Kasernstraße schon lange nicht mehr um eine reine Anlieger-, sondern um eine Durchgangsstraße handle, die nicht unerheblich von sonstigem Verkehr genutzt werde.

So würden unter anderem viele Autofahrer die Strecke nutzen, um zum Friedhof zu kommen, Eltern und Kleinbusse transportieren über die Straße ihre Kinder zu der nahegelegenen Schule.

Vier Stunden kostenlos parken

Immens verteuert hätte der Straßenausbau aber auch die neu angelegten Parkbuchten, in denen man täglich mindestens vier Stunden kostenlos parken dürfe. Kritik übte die Klagepartei auch daran, dass die Stadt sich nur mit einem Anteil von 20 Prozent an den Sanierungskosten beteiligt habe.

"Es ist schon eine Verbindungsstraße, wenn man zu anderen Straßen durchfahren kann", gab der Anwalt des Klägers zu bedenken. Die Stadt habe sogar Verkehrsschilder angebracht mit den werblichen Hinweisen, dass man in der Anliegerstraße kostenlos und verhältnismäßig lange Parken könne.

"Die Autos werden viel mehr in die Parkhäuser gelenkt", erklärte eine Rechtsvertreterin der Stadt. Eine Ausweisung als Hauptverkehrsstraße sei nun nachträglich nicht mehr möglich, da diese für eine derartige Belastung höhere Asphaltschichten benötigt hätte, um dem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen. Die Behördenmitarbeiterin gab unter anderem auch zu bedenken, dass Menschen, die in den Parkbuchten parken, nicht viel mehr an belastenden Verkehr in der Straße produzierten. Schließlich könnten diese dort vier Stunden parken. Manchmal würden diese aber auch ihre Parkscheiben um vier weitere Stunden umstellen, die Standzeit würde sich zusätzlich verlängern.

Sollte die Einordnung als Anliegerstraße vom Gericht nicht akzeptiert werden, könnte es in Forchheim wohl bald keine derartige Variante für die Ausbaubeiträge in der Innenstadt mehr geben. Die Kläger kritisierten im Verfahren auch, dass eine anliegende Schreinerei nicht mit in die Abrechnung einbezogen wurde.

Anwalt nimmt Stellung

Nach Verkündung des Urteils ausschließlich gegenüber der Prozessbeteiligten gab auf Anfrage der Nordbayerischen Nachrichten am Freitag der Anwalt des Klägers, Jürgen Schüpferling, folgende Stellungnahme:

"Der Bescheid der Stadt Forchheim ist teilweise aufgehoben worden. Statt 20 136,04 Euro müssen die Kläger nun nur 15 579,33 Euro zahlen. Das bedeutet, dass das Verwaltungsgericht die Kasernstraße entgegen der Auffassung der Stadt Forchheim als Haupterschließungsstraße und nicht als Anliegerstraße angesehen hat. Der Gemeindeanteil an den Kosten erhöht sich somit von 20 auf 50 Prozent. Entsprechend verringert sich dann auch die Zahlungslast der Anlieger. Das Betriebsgrundstück der beigeladenen Schreinerei wurde bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. Das bedeute, dass die Vermessung des Teilgrundstückes rechtmäßig war.

Der Anwalt weiter: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte große Auswirkungen auf zukünftige Abrechnungen in der Stadt Forchheim haben, da wohl Straßen in der Innenstadt nie mehr als Anliegerstraßen abgerechnet werden können."

Schüpferling kommentiert: "Ein bürger- und anliegerfreundliches Urteil."

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