Auf dem Faschingsball in Effeltrich Gäste verprügelt

19.10.2017, 09:58 Uhr
Auf dem Faschingsball in Effeltrich Gäste verprügelt

© Roland Huber

Der Faschingsball in der Sporthalle neigte sich dem Ende zu nur an der Bar feierten noch einige kostümierte Gäste. Ihnen näherte sich der spätere Angeklagte und nahm einer jungen Frau ihren Dreizack weg. Ihr Freund (20), der um Rückgabe bat, kriegte prompt eins aufs Auge.

"Wie im Kindergarten", kommentierte Richterin Silke Schneider. Von dem Zwischenfall ließ sich die Gruppe allerdings die gute Laune nicht verderben. Man schob den Schläger auf die Seite und blieb an der Bar. 20 Minuten nach dem Zwischenfall in der Sporthalle hatte sich der Angeklagte ins Freie begeben und am Hinterausgang mit seinem Bruder in einer Menschentraube weiter für Unruhe gesorgt.

Immer wieder, so die Zeugen, habe er gerufen, er wolle sich schlagen. dabei machte er einen erstaunlich klaren Eindruck. Als ein Verantwortlicher des ausrichtenden Vereins "Allamoschee" in "euphorischer Stimmung über die gelungene Veranstaltung" den Streit schlichten wollte, traf auch ihn eine Faust im Gesicht. An der Oberlippe entstand eine Platzwunde, die mit sechs Stichen genäht werden musste.

Trotzdem ergriff das 43-jährige Opfer im Zeugenstand Partei für den Angeklagten und wünschte ihm eine Bewährungsstrafe, "damit er, wie andere im Dorf auch, die Probleme mit dem Alkohol hatten, die Kurve kriegt". Zu Gunsten seines Mandanten verwies Rechtsanwalt Marcus Fischer (Erlangen) auf das vollumfängliche Geständnis, die immerhin fast zwei Promille Blutalkohol, die Entschuldigungen bei den Gewaltopfern und er erinnerte an den begonnenen Täter-Opfer-Ausgleich.

Monatlich zahlt der Angeklagte dem an der Oberlippe Verletzten 100 Euro, bis der 2200 Euro beisammen hat. Als Monteur ist der Angeklagte beruflich voll eingebunden. Bei der Angabe seiner Nebentätigkeit als Barkeeper allerdings horchte Staatsanwalt Daniel Heppt (Bamberg) auf: "Da sollten Sie nicht arbeiten. Sie bringen sich nur selbst in Gefahr."

In seinem Plädoyer sah der Anklagevertreter "keine Besserung durch die bereits zugestandene Bewährung". Alle zwei Jahre gebe es einen Vorfall, und die Warnschüsse, darunter auch ein Jugendfreizeitarrest, hätten nichts gebracht: "Sie kriegen es nicht gebacken."

Kein Verständnis hatte auch Strafrichterin Silke Schneider, die den Angeklagten als "Gefahr für andere" bezeichnete, sobald er Alkohol getrunken habe. Er wisse, dass er dann Straftaten begehe und könne sich nicht ständig in die Bewährung flüchten. Für den mehrfach einschlägig Vorbestraften ist die Verurteilung doppelt unangenehm, weil er die beiden Körperverletzungen in einer laufenden Bewährungszeit begangen hatte.

Auf der Burschen-Kerwa in Dormitz hatte er vier Unbeteiligte geschlagen und getreten. Bilanz des Abends waren drei gebrochene Nasenbeine, eine Schädelprellung, ein defekter Zahn und eine Fraktur des Augenhöhlenbodens mit lebenslangen Folgen für das Opfer.

Sobald die Bewährung widerrufen wird, muss der Verurteilte die "alte" Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auch noch absitzen.

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