Aufregung um gefällte Bäume in Gosberg

1.6.2017, 12:00 Uhr
Aufregung um gefällte Bäume in Gosberg

© Foto: Roland Huber

Hinter den Gleisen der Bahnlinie zwischen Forchheim und Ebermannstadt führt ein landwirtschaftlicher Weg auf Höhe des Gosberger Bahnhofes zum Wehr. Zwei größere Weiden, rund 30 bis 40 Meter hoch, liegen umgesägt am Boden. "An den Stümpfen sieht man, dass die Bäume nicht krank waren", berichtet ein Leser der Redaktion.

Ansprechpartner für den Naturschutz im Landkreis ist die Untere Naturschutzbehörde, angesiedelt im Landratsamt. Wie Leiterin Karin Lämmlein erklärt, ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes von Anfang März bis Ende September nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Von dem vorliegenden Fall hatte das Amt bisher keine Kenntnis.

Nichts von der Aktion bekannt

Auf die Fällaktion angesprochen, sagt Pinzbergs Bürgermeister Reinhard Seeber (CSU/Bürgerblock): "Mir ist davon nichts bekannt." Das Areal befinde sich im Privatbesitz eines Landwirtes.

Aufregung um gefällte Bäume in Gosberg

© Foto: Roland Huber

Markus Galster ist der Gosberger Landwirt, dem das Grundstück, auf dem die Bäume standen, gehört. "Die Bäume haben eine Gefahr für das Reuther Wehr dargestellt", behauptet er. Die Weiden seien unterspült worden und drohten, auf das Wehr zu stürzen. "Entfernt habe ich die Bäume in der Zeit, in der man es darf", sagt Galster und meint damit den Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar. Biwo-Vorsitzender Heinrich Kattenbeck dazu: "Das ist eine faule Ausrede, mehr nicht." Der Baumbestand sei in einem guten Zustand gewesen.

Für eine Fällaktion im Zeitraum von März bis September kann die Untere Naturschutzbehörde Befreiungen erteilen oder Ausnahmen erlauben. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor. Zudem spricht die Behörde von "weiten Befugnissen am Gewässer". Das heißt, Maßnahmen, die dem Unterhalt dienen, können eine so genannte "Legalausnahme" darstellen. Drohe ein Baum in das Gewässer zu stürzen, wie Landwirt Galster argumentiert, dürfe dieser auch in der Verbotszeit gefällt werden — sofern wiederum keine Tiere im Geäst nisten.

Hohe Bußgelder drohen

Von einer Verwarnung bis hin zu einem Bußgeld reicht die gesetzliche Spannweite, mit der die Untere Naturschutzbehörde Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz ahnden kann. "Die Summen bewegen sich dabei im zweistelligen bis vierstelligen Bereich", sagt Lämmlein.

Generell sei es schwierig nachzuweisen, dass Bäume tatsächlich im Zeitraum des Verbotes gefällt worden seien. Die Untere Naturschutzbehörde will sich nun selbst ein Bild von dem konkreten Fall machen.

 

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