Bürgerinitiative rechnet mit Deutscher Bahn ab

13.9.2014, 10:00 Uhr
Bürgerinitiative rechnet mit Deutscher Bahn ab

© Manuel Kugler

Robert Scholz ist gut ausgestattet. In seiner Tasche hat er mehrere Broschüren der Deutschen Bahn. Darin informiert der Konzern über den ICE-Streckenausbau, über Lärmschutzmaßnahmen und über Fragen von Grunderwerb und Entschädigungen. Das Problem: Die Unterlagen stammen aus Erlangen. Dort hat die Bahn einen Info-Punkt am Bahnhof eingerichtet. Die meisten Forchheimer oder Eggolsheimer, die ebenso vom Streckenausbau betroffen sind, wissen von diesem Angebot nichts. Scholz ärgert das.

Seit Anfang der 90er Jahre beschäftigt sich Robert Scholz mit dem Streckenausbau, machte sich als Vorsitzender der Ortsgruppe Forchheim der Bürgerinitiative Besseres Bahnkonzept einen Namen. „Der ursprüngliche Plan war aus dem Ärmel geschüttelt“, sagt Scholz. Auch auf das Engagement seiner Bürgerinitiative geht zurück, dass die Bahn 1996 die Planungen auf Eis legte. Planungen, die nun wieder in vollem Gange sind.

Zweifel an Software

Beim Anhörungsverfahren in der Jahn-Halle nutzt Scholz die Gelegenheit, den Plänen der Bahn „Mangelhaftigkeit“ zu unterstellen. Im Zentrum seiner Kritik stehen die Schallberechnungen der Bahn. Die Schriftstücke seien nicht nur im Satzbau unvollständig, sondern bürgerfern aufbereitet. Auf Richtlinien werde verwiesen, ohne deren Inhalt zumindest ansatzweise zu erläutern. Zudem bezweifelt der Forchheimer, dass moderne Software zur Erfassung der Lärmimmissionen verwendet wurde.

„Wiederholt sind anwesende Fachvertreter den Betroffenen eine konkrete Antwort auf konkrete Fragestellungen schuldig geblieben“, lautet Scholz’ Fazit zur Anhörung in der Jahn-Halle. „Ich fordere die Regierung von Oberfranken auf, das Planfeststellungsdokument nicht als geeignete Grundlage anzuerkennen.“ Die Gelegenheit, zu Scholz‘ Ausführungen Stellung zu nehmen, nutzt keiner der Bahn-Vertreter.

Bau- und Zuglärm, Erschütterungen, Risse an den Häusern – diese Befürchtungen äußern Betroffene auch am Freitag. Wo die Grenzwerte für Lärm überschritten werden, will die Bahn wie folgt vorgehen: Sobald der Planfestellungsbeschluss vorliegt, werde man die Eigentümer anschreiben. Anschließend käme ein Gutachter und entscheide, welche Maßnahmen, zum Beispiel Schallschutzfenster, Sinn machen. Selbst müssen sich die Eigentümer dann darum kümmern, drei Angebote von Firmen für die Arbeiten einzuholen. Die Bahn entscheide sich dann für ein Angebot und übernehme die Kosten. Klar stellen die Planer aber auch: Einen Ermessensspielraum – das heißt: mehr Lärmschutz – gibt es nicht. „Wir legen die gesetzlichen Vorgaben zugrunde“, so ein Rechtsanwalt der Bahn.

GWS drängt auf Lärmschutz

„Es gibt sehr wohl einen gewissen Abwägungsspielraum“, entgegnet Alexander Dworschak, Geschäftsführer der Genossenschaft GWS, die Häuser in der Jean-Paul-Straße besitzt, an die die Bahn besonders nah heranrückt. Mit den Betroffenen hätte man Gespräche führen sollen, etwa zur Umgestaltung der Vorgärten.

Das werde man tun, „zum rechten Zeitpunkt“, aber nicht schon während des Planfeststellungsverfahrens, wehrt sich die Bahn. Die Planer winden sich auch, Dworschak zuzusagen, Lärmschutzmaßnahmen gleich nach dem Planfestellungsverfahren anzugehen, statt sie auf die Zeit nach einem möglichen Ergänzungsverfahren zu verschieben. Die Forderungen des GWS-Chefs nach einem konkreten Datum ignoriert die Bahn. „Forchheim-Nord wird dann geregelt, wenn’s ansteht“, so Planer Alfons Plenter.

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