Club-Fan beißt FCB-Anhänger blutig: Student vor Gericht

10.11.2015, 16:49 Uhr

Die Details verschwinden in Alkoholdunst und Vergessen. Klar ist: Letztes Jahr am Vatertag, nach einer Wanderung mit einem Kumpel, schlug und trat ein stark angetrunkener Nürnberger Fußballfan nahe dem Gräfenberger Bahnhof sechs andere Ausflügler. Vor dem Amtsgericht sahen die Geschädigten die Ereignisse dann aber harmloser und lockerer als sie wohl waren.

Mit gesenktem Blick

Michael Z. (alle Namen der Betroffenen geändert) räumt vor Richterin Silke Schneider ein, sich bei dem Ausflug durch die „Fränkische“ viel Bier eingeflößt zu haben: „Weil ich sonst nie was trinke, hatte das durchschlagende Wirkung.“ Als es zurück nach Nürnberg gehen sollte, trafen der Student und sein Kumpel, beide Clubfans, auf Anhänger des FC Bayern München. Die kamen ebenfalls stark alkoholisiert von einem Ausflug, trugen Fankleidung und sangen Lieder auf ihren Lieblingsverein.

Z. und sein Kumpel antworteten mit Liedern für den Club, da waren sich die Beteiligten vor Gericht einig. Unvermittelt, so berichtet Norbert R., der in der Bayern-Gruppe am Ende gelaufen war, habe er gleichzeitig einen Schlag im Gesicht und einen Stoß in den Rücken gespürt: „Dann lag ich am Boden und mein Handy und die Brille flogen weg.“

R. rappelte sich auf, stand Z. gegenüber „und plötzlich war mein Finger in seinem Mund“. Michael Z. hatte zugebissen: „Da hat das Fleisch rausgeschaut.“ Als andere eingreifen wollten, wurden auch sie mit Faustschlägen und Tritten traktiert: Das Polizeiprotokoll listet vier Faustschläge und sechs Tritte gegen sechs Personen auf. Z. soll sich „mega-aggressiv“ verhalten haben, so beschreibt es Norbert R. Z.s Kumpel soll versucht haben, seinen Freund zurückzuhalten: „Das hat aber nichts genutzt.“ Das Gedächtnis der Opfer erwies sich als lückenhaft. Alle hatten viel getrunken.

Weil Z. sich noch in der Verhandlung bei allen Geschädigten entschuldigte und sich nach eigenen Angaben inzwischen ganz in sein Studium in Nürnberg vertieft hat, rang sich nach dem Staatsanwalt auch Richterin Schneider dazu durch, ihm eine „allerletzte Chance zu geben“, wie Schorr es formulierte. Das Urteil, bereits rechtskräftig, lautet auf zehn Monate Haft auf Bewährung, eine Geldauflage von 1200 Euro, Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer und ein baldiges Anti-Aggressions-Training.