Falsches Krankheits-Attest: Ärztin muss 15.000 Euro zahlen

24.1.2018, 15:18 Uhr
Falsches Krankheits-Attest: Ärztin muss 15.000 Euro zahlen

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"Ich wollte ihn ins Leben zurückholen und dazu gehört auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein freier Rücken", verteidigte sich die Medizinerin. Sie stand vor Gericht, weil sie 2016 einem Patienten ein falsches Krankheits-Attest ausgestellt haben soll.

Der Patient Manuel B. (Name geändert) soll nach eigenen Angaben erstmals am 17. Mai 2016 die Praxis der Ärztin mit psychischen Beschwerden aufgesucht haben. Er leide unter Depressionen, Panikattacken und Angstzuständen und könne deshalb nicht arbeiten gehen — so hatte er ihr seine Situation geschildert.

Die Ärztin stellte daraufhin ein Attest aus, das Manuel B. für den Zeitraum vom 4. April bis Ende Mai für arbeitsunfähig erklärte. Laut Anklageschrift war ihr nicht bekannt, "ob eine akute und zu einer Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung bereits ab dem 4. April bestand". Sie verteidigte sich vor der Richterin Silke Schneider: "Ich wusste, dass er seit 2013 unter psychischen Erkrankungen leidet. Der Zustand, in dem er war, als er in meine Praxis kam, kann nicht von heute auf morgen auftreten."

Trotzdem lag es laut Staatsanwalt Otto Heyder nicht im Ermessen der Medizinerin, zu sagen, dass er bereits sechs Wochen vor dem Arzttermin unfähig war, zu arbeiten. "Ärzte genießen ein großes Vertrauen bei den Behörden. Bei Ihnen ging es allerdings zu weit und war zu offenkundig", versuchte Staatsanwalt Heyder die Angeklagte zur Einsicht zu bringen.

Doch ihr Verteidiger Thomas Mönius ging nicht auf den Vorschlag der Staatsanwaltschaft ein und forderte, in die Beweisaufnahme zu treten. Zur Zeugenaussage kam nur die Mutter des Patienten. Manuel B. sei wegen Krankheit verhindert, hieß es.

Die Mutter erklärte, dass ihr Sohn schon lange krank und auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sei, da er Panikattacken bekäme, sobald er das Haus verlasse. "Er hat ein Attest gebraucht für das Jobcenter und — soweit ich mich erinnern kann — haben wir auch danach gefragt", erzählte sie. Der Zeitraum ab dem 4. April 2016 sei erforderlich gewesen, um weiterhin Zahlungen in Anspruch nehmen zu können.

"Man muss den armen, kranken Menschen doch helfen", verteidigte sich die Angeklagte. Doch Einsicht darüber, dass es trotzdem rechtswidrig war, ein Attest sechs Wochen rückwirkend auszustellen, kam bei der Angeklagten in der Verhandlung nicht zum Vorschein.

Ihr Verteidiger Thomas Mönius nahm sie in Schutz: "Meine Mandantin hat 18 fürchterliche Monate hinter sich. Es waren quälende, schlaflose Nächte, weil sie der Meinung war, dass sie zu dem Zeitpunkt richtig gehandelt hat. Im Nachhinein ist man immer schlauer."

Um den sogenannten "berufsrechtlichen Überhang" mit abzudecken, wurde die Geldauflage von 7500 Euro auf 15 000 Euro verdoppelt. Ansonsten müsste sich die Angeklagte zusätzlich vor dem Berufsgericht verantworten, da sie Ärztin ist. Es würde also zusätzlich geprüft, ob sie gegen die Pflicht verstoßen hat, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben.

Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt und je 5000 Euro der Geldauflage gehen ans Brückla, an den Kinderschutzbund Forchheim und an den Sozialdienst Katholischer Frauen in Bamberg.