Das Bürgerbegehren spaltet Ebs in zwei Lager

21.8.2016, 20:14 Uhr
Das Bürgerbegehren spaltet Ebs in zwei Lager

© Foto: Marquard Och

Vor ihrem Sachvortrag – der sich weitgehend auf die Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetags und des Landratsamtes stützte – sagte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE): „Ich habe trotzdem Verständnis für die Bürger, die ab September gemäß dem Stadtratsbeschluss vom Januar 2015 zur Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) Zahlungsbescheide erhalten.“ Leider hätten die Stadträte bis 2014 die Verantwortung für die Erhebung von Beiträgen nicht übernommen. „Ich habe es getan, so wie ich es bei Amtsantritt geschworen habe.“ Dem Landratsamt jetzt den „Schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen, entspräche nicht ihrem Rechtsverständnis.

Wiederkehrende Beiträge seien erst ab April 2016 eingeführt worden, das Rückwirken nicht statthaft, in den kleinen Ortsteilen unpraktikabel und rechtswidrig, begründete Meyer ihre Ablehnung des Antrags auf einen Bürgerentscheid. Weiter führte sie die vorgeschriebene Einführung eines „Straßenmanagements“ als Nachteil an: Das erfordere schließlich personellen Aufwand sowie ein längerfristiges Bauprogramm.

Mit 1033 gültigen Unterschriften sei das zehnprozentige Quorum für ein Bürgerbegehren zwar erreicht, allerdings sei das nur zulässig, wenn dessen Begründung den Tatsachen entspräche. Dies könne nicht bejaht werden, erklärte die Bürgermeisterin, warum der Antrag auf einen Bürgerentscheid unzulässig sei.

Vizebürgermeister Sebastian Götz (WGM) erinnerte, gegen die Stimmen der MOG-Fraktion und Teilen der CSU sei der SABS zugestimmt worden. Unmissverständlich sei mit dem Gutachten eines Fachanwalts darauf hingewiesen worden, dass die „Rückwirkung“ der Satzung rechtswidrig sei. Zudem fragte Götz, wie ein Stadtrat Bürgern erklären solle, dass er auf verbindliche Zusagen der Verwaltung nicht mehr vertrauen könne.

Zudem sei der Aufwand für den rückwirkenden Vollzug höher als der Ertrag. Die (vormalige) Erhöhung der Grundsteuer habe zu 1,1 Million Euro zusätzlichen Einnahmen geführt — „die Einnahmen aus der SABS werden nicht höher sein“, so Götz. „Wir wissen aber, dass externe Gutachten, Rechtsanwälte und Verwaltungskräfte enorme Kosten verursacht haben, um die Voraussetzungen für die Beitragsbescheide zu schaffen.“

Zur Aussage des Landratsamts, das Bürgerbegehren sei unzulässig, sagte er: „Na und?! Darf Ebermannstadt von seinem Selbstverwaltungsrecht keinen Gebrauch machen?“ Hier brachte Götz auch die — angeblich — angedrohten „strafrechtlichten Konsequenzen“ für Mandatsträger bei Nichteinführung der SABS an. Die MOG-Fraktion werde den Vorschlag ablehnen und Antrag stellen, die Frist zur Durchführung des Bürgerentscheids um drei Monate zu verlängern: Seine Vorgänger hätten mit der sehr deutlichen Erhöhung der Grundsteuer eine weise und soziale Entscheidung getroffen, bei der alle Hauseigentümer die Kosten der Straßenausbauten zu tragen hatten.

3. Bürgermeister Rainer Schmeußer sprach sich für das Bürgerbegehren aus und plädierte namens der CSU/JB-Fraktion für eine Beispielberechnung. Basierend auf den Erfahrungswerten aus anderen Bundesländern und einer Schätzung der Straßenkilometer seien die Beiträge besser abzuschätzen. Zur Durchführung des Entscheids solle die Frist um drei Monate verlängert werden.

Bürgermeinung respektieren

WGO-Rat Christian Sponsel erklärte, die Unterschriften der Bürger seien zu respektieren. Wenn jedoch das Landratsamt jährlich nur auf die SABS hingewiesen, den Haushalt aber stets genehmigt habe, dann lägen die Verantwortung und Schuld nicht bei der Stadt, sondern beim Landratsamt. Peter Morys (NLE) ist selbst mit einer Zahlungsaufforderung von 12 000 Euro betroffen, sagte aber: „Ich sehe ein, dass es gerecht ist, dass im September nur wir Wohneigentümer der Innenstadt zahlen müssen.“ Ein scharfer Angriff von Morys galt dem Altbürgermeister: „Als Stadtrat habe ich einen Eid geschworen. Damit habe ich nicht gesagt, die falschen Versprechen des Vorgängers zu verteidigen, zu denen er nicht befugt war.“

Für die Freien Wählern sagte Ludwig Brütting: „Wir können den Wunsch der Bevölkerung gar nicht erfüllen, weil wir die Bürger ungleich behandeln würden. Deshalb ist es das Beste, wir lassen es beim Alten“. Kurz äußerte sich Wilhelm Kraupner (SPD): Seit zwölf Jahren sei von der SPD in jeder Haushaltsrede die fehlende Ausbausatzung angemahnt worden, keiner könne sagen: „Ich hab nix gewusst.“

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