Der Gewalt gebeugt?

1.3.2017, 18:13 Uhr
Der Gewalt gebeugt?

© Beke Maisch

Begonnen hat die Beziehung auf der griechischen Insel Mytilini. Farahs Gruppe half dem Angeklagten, weil er ein gebrochenes Bein hatte. Später half er ihr und ihren beiden Söhnen, einen Schlepper und die Überfahrt aufs Festland zu bezahlen. Beim ersten Versuch weiterzukommen, war dies nur Farahs afghanischem Freund gelungen. So landeten Ende 2015 sie zusammen mit Ali B. in Schweinfurt und kamen via Bayreuth nach Forchheim. Aus der Notgemeinschaft war inzwischen eine intime Beziehung geworden. Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er "bisher noch keine Frau so wie die heißblütige Farah geliebt" habe. Sie dagegen sagte: "Seine Liebe war nicht normal, er war wie ein Verrückter. Eine Nacht lang hat er mich dauernd mit offenen Augen angeschaut." Sie will "psychische Disbalancen" bei ihm festgestellt haben.

"Ali trinkt zu viel"

"Ali trinkt zu viel und ich habe Angst vor ihm", bekannte sie. Deshalb wollte sie das Verhältnis beenden. Das habe er ignoriert. Total betrunken muss er einmal auf eine nahegelegene Brücke gestürmt sein, mit der Drohung, sich hinabzustürzen. Mit Hilfe des Hausmeisters, der Feuerwehr und der Polizei gelang es, ihn von dort herunterzuholen. Er kam in eine psychiatrische Klinik, aber nach drei Tagen unerwartet zurück.

Dann stand die Verlegung in eine Unterkunft im östlichen Landkreis an. Farahs Wunsch nach einer Unterbringung an einem anderen Ort wurde nicht beachtet. Auch dort bat sie den Hausmeister, sie zu trennen. Aber die einzige Lösung für den Hausmeister war, dass Ali und Farahs ältester Sohn in ein Zimmer kamen, sie und der jüngere Bub in ein anderes.

Mal aus Angst, mal aus Mitleid will sie in den folgenden Tagen sexuelle Kontakte zugelassen haben. Und wenn beide gehörig gebechert hatten. "Ich trinke gerne", sagt der Angeklagte von sich. Auch schon illegal in seiner Heimat. Doch in der Beziehung griffen beide täglich zu harten Sachen in großen Mengen. "Weil wir so viel getrunken haben, kam es zu Sex", urteilt sie rückblickend. "Es war eine Mischung aus Angst und Wollen."

Farah flüchtete für zwei Tage zu einem gemeinsamen Freund: "Sie ging und kam" nennt er es. Immer wieder war ihr Kontakt zu ihrem Freund aus Afghanistan, der inzwischen in Köln lebte, Grund zu Eifersuchtsanfällen mit Drohungen, sich, sie oder die zwei Kinder umzubringen. Auf Schritt und Tritt soll der Angeklagte sie kontrolliert haben. Bei ihrer klaren und lebhaften Schilderung brach die Zeugin immer wieder in Tränen aus. Sie habe zur Polizei gewollt, wusste aber nicht wie, denn sie wollte hier kein so schweres Leben haben wie im Iran. Möglicherweise, so klang durch, hat sie zwei Ehemänner durch Tod verloren und war vor der Flucht Ehefrau auf Zeit, also Nebenfrau, eines dritten.

Einmal, so berichteten beide, hatte er in volltrunkenem Zustand Nacktfotos von ihr gemacht. Weshalb sie ihm einen Tag später nochmals die Trennung in Freundschaft nahelegte. Dennoch tranken die beiden am Vorabend des jetzt angeklagten Geschehens wieder die gewohnte Flasche Wodka. Am Morgen danach, als die Buben in der Schule waren, wollte Ali zu Farah ins Zimmer. Sie wies ihn ab und wollte die Tür erst gar nicht öffnen.

Und nun gehen die Schilderungen weit auseinander: Er will sie um Verzeihung gebeten haben, und dann sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen. Die festgestellten Blutergüsse soll sie sich später selbst beigebracht haben. Sie sagte aus, sie habe sich nur seinen Drohungen und Schlägen gebeugt.

Gegen Mittag suchte sie dennoch nochmals das Gespräch, denn Freunde hatten ihr abgeraten, zur Polizei zu gehen. "Wenn sich das wiederholt, gehe ich zur Polizei", will sie ihm unmissverständlich gesagt haben. Dem habe er zwar zugestimmt, aber gleichzeitig gefordert, sie dürfe sich nicht von ihm trennen. Von Angst und Herzklopfen sprach sie jetzt unter Tränen. Damals brach sie zusammen und wurde in eine Klinik gebracht. Eine Ärztin habe ihr dann geholfen, zur Polizei zu gehen.

Der Sachverhalt war schon im Oktober vor dem Schöffengericht angeklagt worden. Das aber verwies die Sache ans Landgericht Bamberg, weil der Fall eine Strafgewalt von bis zu vier Jahren Haft überschreiten könnte. Der Prozess wird fortgesetzt.