Die Burker Linde: Kann sie gerettet werden?

20.12.2017, 09:21 Uhr
Der Baum prägt das Bild vom Ort: Das Bild zeigt die Situation von vor über 100 Jahren.

© Verlag Georg Scheller, Burk; Familienarchiv Deinlein-Kainer, Forchheim-Burk Der Baum prägt das Bild vom Ort: Das Bild zeigt die Situation von vor über 100 Jahren.

Die Linde beim "Gasthaus zur Linde – Taverne Olympia" stammt mit einem geschätzten Alter von 300 bis 400 Jahren möglicherweise aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Vielleicht handelt es sich sogar um eine der damals nach Ende des Krieges vielfach gepflanzten Friedenslinden aus dem Jahr 1648.

Die Linde zeigt eventuell einen alten Burker Ortskern am Schlehenbach an. In der Umgebung befinden sich heute noch zwei Häuser aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg, die die verheerenden Kriegswirren überstanden haben. Daher auch der Name "Schwedenschänke" für ein heute nicht mehr als Gastronomie genutztes Haus gegenüber der Linde, eine Erinnerung an die Belagerung durch ein Söldnerheer des schwedischen Königs. Die Linde gehörte bis 1986 zum "Gasthof zur Linde Josef Kainer", zuvor Lindenberger und "Georg Schellersche Gastwirtschaft". Die Winterlinde (Tilia cordata) ist — wahrscheinlich schon seit Jahrzehnten — von einem parasitären Fäule-Pilz befallen, der sich von den Wurzeln nach oben gearbeitet hat. Deshalb sind Stützmaßnahmen, wie sie sonst bei hohlen Baumstämmen möglich sind, nicht geeignet, die Gefahr des Zusammenbrechens abzuwenden. Das hat der Baumsachverständige Roland Dengler aus Lauf bei seiner Begutachtung im Oktober festgestellt.

Viele Blätter verloren

Ihn schaltete die Eigentümerfamilie Deinlein ein, als der 300 Jahre alte Baum im Sommer auffällig viele Blätter verlor. Maria Deinlein wandte sich damals an das Gartenamt der Stadt und erhielt diese Empfehlung zur Begutachtung von dessen Leiter Walter Mirschberger. Als erste Maßnahme wurde der Baum von einer Fachfirma stark zurückgeschnitten, um Gefährdungen zu reduzieren. Inzwischen hat auch der Pächter des Gasthauses den Parkplatz zum Teil gesperrt.

Doch der Rückschnitt reicht nach dem Gutachten nicht aus. Selbst bei einer radikalen Reduzierung auf den Stamm gibt Dengler dem Baum allenfalls noch zehn Jahre Lebensdauer. "Unsere Familie bedauert die eingetretene Situation mit dem schlechten Zustand der Linde sehr", sagt Michael Deinlein gegenüber den NN. "Unsere Absicht war es immer, den Baum zu erhalten." Die Familie denkt sogar an eine Info-Tafel am alten Stamm, die die Geschichte des Baumes darstellt.

Die Burker Linde: Kann sie gerettet werden?

© Foto: Hubert Bösl

Denn Ursache des Problems ist laut Dengler, dass vermutlich schon vor Jahrzehnten bei Bauarbeiten (Hofteerung, Bau von Gehsteig, Gehsteigmauer oder Straße) das Wurzelwerk der Linde verletzt und dadurch der Hallimasch-Pilz ins Wurzelwerk geraten ist. Das älteste Foto von der Linde ist an die 150 Jahre alt und zeigt, dass damals die unbefestigte Dorfstraße deutlich weiter weg verlief als heute die frühere Bundesstraße. Bei deren Ausbau vermutlich in den 1960er Jahren rückte der geteerte Straßenkörper viel näher heran. Die Wahrscheinlichkeit ist daher groß, dass damals der Pilzbefall seinen Anfang nahm.

Die Idee, in der Nähe eine neue Linde zu pflanzen, musste Familie Deinlein verwerfen. Denn das Pilzmyzel, also der unterirdische Hauptteil eines Pilzes, ist weit verzweigt und dürfte den ganzen Hof durchziehen. Selbst die Anpflanzung anderer Bäume muss sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob nicht der Hallimasch auch sie befallen würde, weil dieser Pilz nicht auf eine oder wenige Baumarten spezialisiert ist.

Heute mehr Information

Deinlein sagt, dass bei der heutigen Stadtratssitzung (15 Uhr, Mensa der Gymnasien, Luitpoldstraße 1) der Sachverständige die Probleme erläutert und notwendige Maßnahmen vorstellt: "Wie viel Erhalt ist möglich, damit zum einen die Verkehrssicherungspflicht auf Dauer vollständig gewährleistet ist, zum anderen daraus resultierende Folgekosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen, gleichzeitig aber die Linde nicht zu sehr geschwächt wird."

So müsste das Eineinhalbfache der Höhe als Abstand für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gewahrt bleiben, was dann die Höhe aufgrund des nahe gelegenen Gehsteigs limitieren würde, wenn der Gehsteig nicht dauerhaft gesperrt werden würde, rekapituliert Deinlein.

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