Drängler auf A73 dank Autokamera überführt

7.2.2017, 08:02 Uhr
Drängler auf A73 dank Autokamera überführt

© dpa

Der Verkehrsrowdy versuchte vor dem Amtsgericht Bamberg, um einen Strafbefehl über 1250 Euro und drei Monate Fahrverbot herumzukommen. Er bestritt alles, präsentierte eine minderjährige Zeugin und gab seinem Opfer die Schuld. Ein Videobeweis brachte seine Version aber zum Einsturz.

Im Mai 2016 fuhr der Landkreisbürger Erik F. (Name von der Redaktion geändert) aus dem Aischgrund auf der A 73 von Bamberg Richtung Forchheim. Auf der Höhe von Hirschaid überholte er mit rund 140 Stundenkilometern zwei Fahrzeuge. Da näherte sich von hinten ein Auto an, der 36-jährige Angeklagte aus Fürth fuhr dicht auf und betätigte, weil es ihm nicht schnell genug ging, die Lichthupe. Als Erik F. nicht gleich zur Seite fuhr, zog der Angeklagte rechts an ihm vorbei, scherte links vor ihm ein und bremste so stark, dass Erik F. Mühe hatte, einen Unfall zu vermeiden. Das Spielchen wiederholte sich mehrfach. Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe waren, zeigte der Angeklagte Erik F. den „Stinkefinger“.

Hätte es nicht zusätzliches Beweismaterial gegeben, es hätte Aussage gegen Aussage gestanden, und der Angeklagte wäre wohl davongekommen. Auch weil er seine zwölfjährige Tochter als Zeugin vernehmen lassen wollte, die seine Version des Geschehens bestätigen sollte. Demnach soll Erik F. der Drängler gewesen sein, der den Mittelfinger einsetzte.

Doch es existierte ein knapp dreiminütiges Video einer „Dash-Cam“ aus dem Wagen des Geschädigten Erik F. Die kleine Kamera auf dem Armaturenbrett zeichnete das Geschehen auf. Wie Amtsrichter Ralf Hofmann anmerkte, seien die Aufnahmen als Beweise verwertbar, weil die Kamera nicht ununterbrochen gelaufen sei, sondern nur die kurze Spanne, während der sich die Nötigung und Beleidigung abgespielt hatte. „Es gibt noch kein Urteil des Bundesgerichtshofes, aber die Tendenz geht dazu, Dash-Cams zu erlauben und die Bilder auch auszuwerten.“

Mit den 50 Tagessätzen à 25 Euro, mithin 1250 Euro Geldstrafe, käme er so gut weg wie ein nicht vorbestrafter Täter. Nun hat der Angeklagte vier Wochen Zeit, mit seinem Arbeitgeber die Frage zu klären, wie er seinen Beruf als Maler ohne Führerschein ausüben kann. Den muss er nämlich für drei Monate aus der Hand geben. Bis dahin ist das Verfahren ausgesetzt.