Entziehungskur ist einziger Hoffnungsschimmer

20.9.2017, 14:47 Uhr
Entziehungskur ist einziger Hoffnungsschimmer

© Beke Maisch

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden über fünf Kilogramm Haschisch gefunden, von denen der Großteil zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht war. Vor dem Bamberger Landgericht musste sich der 39-Jährige jetzt wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

Die Füße sind zusammengekettet, während der Angeklagte seine Taten gesteht und von seinem bisherigen Leben und den Umständen erzählt, die ihn süchtig machten. Seit seiner Festnahme Anfang April sitzt der Drogenhändler in der Justizvollzugsanstalt, da er nach der Wohnungsdurchsuchung die Flucht ergriffen hatte.

"Erzählen Sie uns von Ihrem Leben, damit wir Sie besser kennenlernen", fordert ihn Richter Manfred Schmidt auf. Schnell wird klar, dass er schon in jungen Jahren Erfahrungen mit der Sucht gemacht hat. "Meine Eltern waren beide starke Alkoholiker", erzählt Bernd S. Nach der Trennung seiner Eltern lebte er beim Vater. Er schloss die Schule ab und machte eine Ausbildung zum Maler und Lackierer.

Mit 21 wurde er das erste Mal Vater. In dieser Zeit begann auch sein Drogenkonsum. "Es hat schon in der Ausbildung mit Alkohol angefangen. Da hab’ ich auf der Arbeit oft schon acht Bier gehabt", schildert Bernd S.

Mit 21 fing er auch an, Crystal zu nehmen — täglich, bis zur Festnahme. Bei diesem Ausmaß war es schwer für den Angeklagten, die Drogen mit legal verdientem Geld zu bezahlen. Zwar war er immer wieder mal berufstätig, kam allerdings aus dem Teufelskreis, in den ihn die Drogen brachten, nicht mehr raus.

"Ich habe vor der Arbeit was genommen, während der Arbeit und danach auch nochmal. Abends habe ich dann immer was geraucht, um runter zu kommen, damit ich schlafen konnte", erzählt Bernd S. Der Handel hauptsächlich mit Haschisch war für ihn der einzige Weg, seine Sucht weiterhin zu finanzieren. Der erste und letzte Versuch vor zehn Jahren, eine Therapie zu machen, um von der Drogensucht wegzukommen, war erfolglos.

"Für die Zukunft hoffe ich wirklich, dass ich auf Therapie komme. Ich hab’ alles verloren, bin jetzt 39 und habe in meinem Leben nicht wirklich was erreicht. Ich muss und ich will von Null anfangen, das bin ich auch meinen Kindern schuldig", erklärt Bernd S. dem Richter. Mittlerweile hat S. drei Kinder von drei verschiedenen Frauen, wobei er nur zu seiner jüngsten Tochter einmal die Woche Kontakt hat.

18 Monate seines Lebens verbrachte der Angeklagte schon hinter Gittern. Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Führen einer Waffe bei öffentlicher Veranstaltung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis waren nur einige der zwölf Einträge im Bundeszentralregister.

Während die Richter Manfred Schmidt und Nino Goldbeck die Straftaten vorlesen, zittert Bernd S. am ganzen Körper und schüttelt immer wieder fassungslos den Kopf. Seine letzte aufgedeckte Straftat wird harte Konsequenzen nach sich ziehen, merkt auch der Angeklagte.

Ein Polizeibeamter bestätigt als Zeuge die Anklage: "Nachdem uns die Vermieterin der Wohnung Zugang verschafft hatte, haben wir einen großen Stoffbeutel mit 44 Haschischplatten gefunden. Auf dem Balkon standen Cannabissetzlinge und eine Feinwaage stand auf dem Tisch. Da war ich überrascht, so viel gefunden zu haben", schildert der Polizist die Durchsuchung. 5100 Gramm Haschisch wurden dabei sichergestellt, wobei schon eine THC-Menge von knapp über sieben Gramm vor Gericht als nicht mehr gering angesehen wird.

"Ich hoffe, dass ich noch eine Chance bekomme", gibt Bernd S. den Richtern mit auf den Weg, bevor das Urteil gesprochen wird. Vier Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe lautet das Strafmaß für den angeklagten Drogenhändler. "Er hat bewusst die Drogen daheim gehabt, um damit Handel zu treiben. Die Verhältnisse waren nicht gut und er war in einem relativ traurigen Zustand. Trotzdem wurde die 50-fache Menge von dem sichergestellt, was wir als nicht gering auffassen", so Manfred Schmidt zum Urteil.

Zwei Jahre lang soll Bernd S. sich einer Therapie unterziehen. Bei Abschluss dieser Maßnahme muss er nur noch die Hälfte seiner Strafe, zwei Jahre und einen Monat, im Gefängnis absitzen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.

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