Fahrraddieb wandert ins Gefängnis

2.9.2015, 10:00 Uhr
Fahrraddieb wandert ins Gefängnis

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Dabei wurde dem Angeklagten zum Verhängnis, dass er während der Tat im Mai 2015 noch unter Bewährung stand. Wegen einer anderen Straftat war er erst im November 2014 aus der Haft entlassen worden. Außerdem warf Amtsrichter Philipp Förtsch dem Angeklagten vor, durch den großen Altersunterschied „die Hauptverantwortung“ bei der gemeinsamen Tat zu haben. Die Mit-Angeklagte ist 17 und erschien mit ihrem Vater vor Gericht.

„Uns war langweilig. Es war eine blöde Idee“, gestanden die beiden Angeklagten die Verfehlung ohne Umschweife. Zuerst habe man nur mit den Fahrrädern herumfahren wollen, nach einigen Tagen hätten sie sich entschieden, sie in einem Secondhand-Laden zu Geld zu machen. Der Diebstahl der beiden Herren-Fahrräder im Wert von je 100 Euro geschah am Forchheimer Bahnhof.

Zange in der Handtasche

Die beiden Angeklagten, die zuvor sogar ein Paar gewesen waren, zum Tatzeitpunkt aber nur noch befreundet, hatten mit einer Kombizange die „billigen Spiralschlössern für einen Euro“ geknackt. „Das Werkzeug hatte ich zufälligerweise in meiner Handtasche“, erklärte die Angeklagte dem sichtlich verblüfften Staatsanwalt. Außerdem habe sie zuvor einige Kräuter geraucht: „Ich wusste nicht ganz, was ich tue.“

Die Staatsanwaltschaft zog anfangs für den 25-jährigen Müllwerker die Anklage wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Betracht. „Schließlich waren Schutzvorrichtungen angebracht, die die Wegnahme erschwerten.“ Zahlreiche Eintragungen im Bundeszentralregister erwiesen den Angeklagten als einschlägig vorbestraft. Unter anderem hatte er vor fünf Jahren Kupfer-Dachrinnen an 28 verschiedenen Anwesen abmontiert, um das Metall als Wertstoff zu verkaufen. „Es hingen in der Fränkischen Schweiz kaum noch eine Dachrinne“, erinnerte sich Amtsrichter Philipp Förtsch, der den Angeklagten damals zu 20 Monate auf Bewährung verurteilt hatte. Auch vor den Gerichten in Pegnitz, Bad Kissingen und Bamberg musste sich der junge Mann schon verantworten.

Keine Angst vor der Haft

Während Staatsanwalt Thomas Heer den „hafterfahrenen Bewährungsversager“ zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sehen wollte, ersuchte Pflichtverteidiger Helmut Streit (Forchheim) um eine letzte Chance. „Schließlich ist durch die Rückgabe der Fahrräder nur ein Schaden von 50 Euro entstanden.“

Bei der jungen Frau lagen die Dinge anders. Die Jugendgerichtshilfe entdeckte einen „bedenklichen Freundeskreis im Drogenmilieu“, sorgte sich um die „fehlende Einsicht“, und die „massiven Grenzüberschreitungen“, die auch schon zum Schulverweis und zum Abrutschen in „kriminelle“ Gefilde geführt hatten.

Dass „Arbeitsauflagen bei ihnen nicht funktionieren“, sah auch Jugendrichter Philipp Förtsch so. Bester Beweis waren 20 Sozialstunden, die die Arbeitslose im Februar zugewiesen bekommen hatte, und die sie bis heute nicht vollständig abgearbeitet hat. Nun droht ihr zusätzlich ein Ungehorsamsarrest von weiteren zwei Wochen. „Das alles nur wegen siebeneinhalb Stunden. Überlegen sie sich ganz genau, ob sie nicht sofort aktiv werden“, erklärte Förtsch. Nach den milderen Erziehungsmitteln drohen beim nächsten Mal als unterste Grenze sechs Monate Jugendstrafe.

Am Ende verurteilte Förtsch den 25-Jährigen zu sieben Monaten Gefängnis. Die 17-Jährige muss eine Woche in den Jugendarrest.

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