Forchheim: 33-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt

20.2.2019, 12:00 Uhr
Forchheim: 33-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt

© Archivfoto: Michael Müller

Im Mittelpunkt stand eine Zugreise nach Leipzig, auf der 200 Gramm Marihuana beschafft werden sollten. Staatsanwalt Ralph Zenger ging davon aus, dass der Angeklagte einen der beiden Kuriere, einen Landsmann, mit der Drohung, dessen gesamte Drogenkarriere seinem Vater zu erzählen, dazu genötigt hatte, sich auf den Weg zu machen.

Von einem Messer, mit dem er auch den zweiten Komplizen aus dem Irak dazu gezwungen haben sollte, sich ebenfalls nach Sachsen zu begeben, wusste außer dem betroffenen Belastungszeugen niemand. "Diese Angaben sind mit Vorsicht zu genießen", so Richter Reznik. Auch dieses "bewaffnete Handeltreiben" hätte fünf Jahre aufwärts für den Angeklagten bedeutet, weshalb der Prozess am Landgericht Bamberg und nicht am Amtsgericht Forchheim angesetzt worden war.

Eine dubiose Rolle spielten einige Zeugen, die im Gerichtssaal plötzlich keine Angaben mehr machen wollten. Obwohl sie zuvor, bei Ermittlungen der Kripo Bamberg, ausgiebig geredet hatten. "Wir finden das befremdlich und haben erhebliche Zweifel", so Kammerpräsident Markus Reznik.

Zufallsfund eines Vaters

Es sei nicht unwahrscheinlich, dass man sich in einem möglichst günstigen Licht habe darstellen wollen, um mit milderen Strafen davonzukommen. War das Ganze doch durch einen Zufallsfund eines Vaters ins Rollen gekommen. Der Senior hatte im Rucksack seines Juniors nicht nur Sturmhaube und Einbruchswerkzeug, sondern auch einen Marihuana-Rest gefunden und den Nachwuchs damit zur Polizei geschickt. Der Filius belastete daraufhin den Angeklagten und weitere Personen schwer.

Einer der Knackpunkte der Verhandlung war die Frage des Alters der beiden Komplizen. Wäre einer von beiden unter 18 Jahren gewesen und wäre er als Drogenkurier "bestimmt" worden, hätte das eine Mindeststrafe von fünf Jahren bedeutet.

Der Angeklagte selbst stritt ab, etwas davon gewusst zu haben, dass beide 16 beziehungsweise 17 Jahre jung gewesen seien. Für die Minderjährigkeit der Abholer, beide ebenfalls aus Forchheim, gab es allerdings keinen eindeutigen Beweis. Die vorgelegten Dokumente der Ausländerbehörde hatte diese nach Angaben der Betroffenen ausgefertigt, wie Rechtsanwalt Rainer Frisch (Erlangen) anmerkte. So blieb am Ende "nur" der vom Angeklagten zugegebene Drogenhandel in zwei Fällen sowie eine Beteiligung an der Beschaffungsfahrt, bei der eine nicht geringe Menge nach Forchheim gelangte.

Weil der Angeklagte dabei den Kontakt zum tunesischen Marihuana-Händler hergestellt und dem reisenden Duo nicht nur das Bahnticket gezahlt, sondern auch die 660 Euro für den Ankauf mitgegeben hatte, brauchte er das Päckchen gar nicht mehr in Händen halten, um als Mittäter zu gelten. Bei dem Nordafrikaner, der im Mai in Leipzig vor Gericht stehen wird, wollte der irakische Komplize eine Pistole, ein Sturmgewehr und Handgranaten im Fahrzeug gesehen haben. Auch diese abenteuerliche Geschichte wollte ihm niemand glauben.

Gastwirt aus Forchheim angeklagt

Dass man mit Marihuana offenbar enorme Gewinne machen kann, beweist ein weiterer Fall, in dem demnächst ein Gastwirt aus Forchheim wegen des Handels mit zwei Kilogramm Marihuana vor Gericht landen wird. Kostet das Cannabis-Produkt im Einkauf doch gerade einmal drei Euro pro Gramm und wird für zehn Euro pro Gramm in erheblicher Stückzahl an die Kunden im Stadtpark Forchheim verkauft, wie ein Kripobeamter bestätigte. Darunter viele noch minderjährige Schüler.