Forchheim: Das Geld lag zwischen Handtüchern

21.11.2017, 10:00 Uhr
Forchheim: Das Geld lag zwischen Handtüchern

© Huber

Die Forchheimer Polizei hatte die zweimonatige Diebstahlserie eines 18-Jährigen beendet. Insgesamt sechs Mal war der Täter spät in der Nacht in ein Sonnenstudio in Forchheim eingedrungen und hatte dabei jeweils verschieden hohe Bargeldbeträge mitgehen lassen, etwa 2000 Euro fehlten danach. Betreten konnte er das Studio mit einem Schlüssel, den er, nach eigener Aussage, bei einem Besuch von der Ladentheke geklaut hatte.

Er sei zu dieser Zeit relativ regelmäßig im Sonnenstudio gewesen, auch um seine Freundin zu besuchen, die zu dieser Zeit dort arbeitete. Vor Gericht gab der 18-Jährige einen Teil der Taten zu, bestritt aber die ersten zwei Diebstähle, bei denen insgesamt etwa 900 Euro gestohlen worden waren. Das sei nicht er gewesen, seine Freundin habe ihm davon erzählt. Er meinte: "Da hat öfter Geld gefehlt." Er habe mit den Diebstählen private Schulden begleichen wollen. Außer dem Geld hatte der junge Mann einmal auch eine Uhr gestohlen, die von einem Kunden vergessen worden war.

Sicherheitslage? "Etwas unglücklich"

Der Betreiber des Sonnenstudios erklärte: "Am Anfang wusste keiner so recht, was los war, jeder war erstmal verdächtig." Woher der Einbrecher den Schlüssel gehabt habe, könne er sich nicht erklären, denn eigentlich habe keiner gefehlt. Jeder Angestellte hatte seinen eigenen Schlüssel für die Räumlichkeiten. Das Geld wurde zuerst in einer Schublade aufbewahrt, später dann auch zwischen Handtüchern versteckt.

Die Sicherheitslage bezeichnete der als Zeuge geladene Polizeihauptkommissar als "etwas unglücklich". Nach dem dritten Diebstahl brachte die Polizei eine versteckte Kamera an, um dem Einbrecher eine Falle zu stellen. Beim fünften Vorfall wurde er gefilmt, war aber so stark vermummt, dass keine Identifizierung möglich war. Danach legten sich die Beamten auf die Lauer, wo sie den Angeklagten auf frischer Tat ertappen konnten, als er 200 Euro aus der Kasse nehmen wollte.

Festnahme geheim gehalten

Der Besitzer des Sonnenstudios erklärte, er habe sowohl die Kamera als auch die Festnahme vor den Mitarbeitern geheim gehalten, um mögliche weitere Täter nicht zu warnen. Die Überwachungskamera blieb nach der Festnahme noch weitere vier Wochen im Sonnenstudio, es gab dort allerdings keine weiteren Diebstähle mehr. Der Betreiber des Studios gab zu, zuerst die Freundin des Angeklagten verdächtigt zu haben, aber: "Inzwischen bin ich eigentlich davon überzeugt, dass sie nichts mit der Sache zu tun hatte." Da der Täter erst 18 Jahre alt ist, musste das Schöffengericht entscheiden, ob bei ihm schädliche Neigungen vorliegen. In diesem Fall wäre eine Jugendstrafe in Form von Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt möglich.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft glaubten, eine solche Neigung zu erkennen und forderten acht Monate auf Bewährung. Verteidigerin Shanti Ray-Vogt hingegen erklärte, für schädliche Neigungen müsste der 18-Jährige bereits einschlägig vorbestraft sein. Der Angeklagte erklärte: "Ich bin eigentlich keiner, der anderen schaden will. Dass es mir sehr leid tut, ist, denke ich, klar."

Richter verzichtete auf Jugendstrafe

Jugendrichter Philipp Förtsch erklärte nach Beratung mit den Schöffen, dass er nicht an einen weiteren Täter glaube, die geheime Videoüberwachung schließe das für ihn aus. Gleichzeit könne er aufgrund einer positiven Sozialprognose der Jugendgerichtshilfe keine schädlichen Neigungen erkennen.

Daher verzichtete er auf eine Jugendstrafe und verurteilte den 18-Jährigen zu einer Geldstrafe von 300 Euro und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er den gestohlenen Betrag zurückzahlen.