Forchheim: Geld der Urlauber wird abgesichert

28.3.2018, 10:58 Uhr
Forchheim:  Geld der Urlauber wird abgesichert

© Julian Stratenschulte/Illustration (dpa)

Frau Bürkner, warum gibt es demnächst ein neues Gesetz zu EU-Pauschalreiserichtlinien?

Karin Bürkner: Wir haben seit 1990 einen gleichbleibenden Rechtsrahmen. Dadurch bekommen Pauschalreisende, also diejenigen, die mindestens Flug und Hotel bei einem Reiseveranstalter buchen, einen Sicherungsschein. Mit diesem Schein wird ihr sauer erspartes Geld für die schönste Zeit im Jahr abgesichert. Geht zum Beispiel das gebuchte Hotel pleite, so erhält man sein Geld vom Reiseveranstalter zurück. Wer aber online beispielsweise Flug, Hotel und Transfer einzeln bucht, hat diesen Schutz bisher nicht. Dies sind dann keine Pauschalreisen, daher gilt auch nicht das entsprechende Recht. Nicht jeder ist sich bei seiner Buchung darüber im Klaren, wer bei Reisemängeln haften muss. Um Reisebuchungen also transparenter zu machen, wird am 1. Juli die neue EU-Richtlinie umgesetzt.

Die neue Regelung ist also eine positive Entwicklung für Urlauber?

Karin Bürkner: Was die Sicherheit angeht schon. Reisebüros sind dann verpflichtet, direkt nach der Beratungsphase über die Form der Reise mit all ihren rechtlichen Zusammenhängen aufzuklären. So weiß man sofort Bescheid, für welche Mängel selbst gehaftet werden muss und was der Reiseveranstalter übernimmt.

Forchheim:  Geld der Urlauber wird abgesichert

© Schmetterlingreisen International

Allerdings gibt es auch negative Folgen: Durch die neue Richtlinie darf der Veranstalter den Reisepreis um acht Prozent anheben — bisher waren es fünf Prozent. Außerdem unterliegen dann zum Beispiel Tagesreisen erst ab einem Wert von 500 Euro dem Pauschalreiserecht, während dies vorher schon ab 75 Euro der Fall war.

Was raten Sie also?

Karin Bürkner: Die neu gewonnene Transparenz ist positiv zu sehen. Insgesamt fährt man mit Pauschalreisen aber immer noch besser als mit zusammengesetzten Reisebausteinen.

 

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