Forchheim: Lkw-Fahrer wegen Nötigung verurteilt

24.4.2018, 18:00 Uhr

Es klingt wie ein Albtraum. Auf der Autobahnbaustelle zwischen der Ausfahrt Forchheim Nord und Forchheim Süd soll ein 24-jähriger Forchheimer im September 2017 eine 49-Jährige sowie deren 20-jährige Tochter mehrmals mit Lichthupe und Hupe bedrängt und dicht aufgefahren seien. „Ich bin erfahrene Autofahrerin, habe seit 30 Jahren meinen Führerschein. Aber da ist es mir ganz anders geworden“, erzählt die 49-jährige Geschädigte, die sich auf dem Weg Richtung Fürth befand.

Der 24-Jährige behauptete, dass die Fahrerin aus dem Landkreis Forchheim ihn vor der Baustelle links überholt und anschließend immer langsamer geworden wäre. Daraufhin wäre er aufgefahren und hätte Lichthupe und Hupe betätigt. Er habe einen Sicherheitsabstand von 30 bis 40 Metern eingehalten. Durch sein Hupen habe er auf eine Gefahrensituation hinweisen wollen, die durch das langsame Tempo der Geschädigten entstehen könne.

Richterin Silke Schneider zweifelte an der Aussage des Angeklagten: „Wenn Sie 30 bis 40 Meter Sicherheitsabstand hatten, warum mussten Sie dann hupen? Das ist keine Gefahrensituation“, so die Richterin. Im Widerspruch zu dieser Aussage stehen die Fotos, die die 20-jährige Tochter der Geschädigten während der Fahrt gemacht hat. „Als ich zurückgeschaut habe, hat man nicht mal mehr das Kennzeichen gesehen“, erzählt sie.

Sowohl Mutter als auch Tochter bestätigen, konstant die erlaubten 80 km/h gefahren zu sein. Der Angeklagte sei immer wieder aufgefahren und hätte sich dann wieder zurückfallen lassen. Als der 24-Jährige schließlich die Autobahn bei der Ausfahrt Forchheim Süd verließ, habe er in Dauerschleife die Hupe betätigt, erzählt die Geschädigte.

 

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