Forchheim: Serieneinbrecher mit Kamera beobachtet

22.6.2017, 06:00 Uhr

Wie von Geisterhand verschwanden im September letzten Jahres 1340 Euro aus einer kleinen Wohnung in Forchheim. Schon da schöpfte die Mieterin Verdacht, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Doch sie entdeckte weder an der Tür noch an den Fenstern Spuren eines Einbruchs. Als ihr dann noch zwei Mal jeweils weitere 70 Euro fehlten, vermutete sie einen Serientäter und installierte eine Digitalkamera. Auch waren nur noch 30 Euro als Köder im Schrank.

Wenig später, es war inzwischen Oktober, ging ihr der Täter ins Netz. Auf der Videoaufnahme war zu sehen, wie der neue Nachbar hereinschlich und in Handschuhen das Zimmer durchsuchte. Die habe er noch vom Radfahren angehabt, so der Angeklagte.

Wie sich herausstellte, war er als künftiger Mieter des Hauses mit einem Schlüsselbund des Vermieters in die Räume gelangt, den er erhalten hatte, um Möbel eine Etage tiefer einzustellen. Die bestohlene Nachbarin hatte von dem „falschen Schlüssel“, so der juristische Fachausdruck, keine Ahnung.

Vor Strafrichterin Silke Schneider gestand der Angeklagte die Taten ein. Für sie war er kein Unbekannter mehr. Hatte er doch in den vergangenen sieben Jahren mit elf Vorstrafen und einigen eingestellten Verfahren die Amts- und Landgerichte in Stuttgart, Nürnberg und Forchheim beschäftigt. Zu den Vergehen zählen Leistungserschleichung (Schwarzfahren), Erwerb verbotener Betäubungsmittel und vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung. Unter anderem auch die einschlägigen Taten wie Diebstahl und Einbruchs-Diebstahl. Von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr hatte die Justiz alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

Der Angeklagte rechtfertigte sich mit einer „schwierigen Zeit“, in der er nicht nur seine Arbeitsstelle verloren habe und dadurch in massive finanzielle Probleme geraten sei. Zudem sei die langjährige Beziehung zur Mutter eines gemeinsamen Kindes in die Brüche gegangen. Er habe sich in einer Depression befunden.

„Viele Leute haben es schwer. Die brechen auch nicht einfach irgendwo ein“, hielt ihm die Strafrichterin vor. So könne es nicht weitergehen. „Immer wieder noch eine Bewährung und noch einmal Nachsicht. Irgendwann muss Schluss sein.“ Rechtsanwalt Stefan Kohler (Forchheim), der Pflichtverteidiger, verwies auf die Entschuldigung seines Mandanten und die bereits zurückerstattete Wiedergutmachung von 710 Euro. „Er ist gewillt, auch den Rest noch zu bezahlen.“

Seit November habe der Angeklagte einen neuen Job bei einer Spedition, mit Aussicht auf eine Festanstellung. Die Tat, ausgerechnet kurz vor Ablauf einer Bewährungsfrist, sei „Blödsinn“ gewesen. Strafrichterin Silke Schneider folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung.

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