Forchheim: Unternehmerpaar versicherte Arbeiter nicht

24.3.2018, 18:00 Uhr
Forchheim: Unternehmerpaar versicherte Arbeiter nicht

Eigentlich sollten der Mann und seine inzwischen von ihm geschiedene Partnerin zusammen vor dem Amtsgericht Forchheim stehen. Der Anwalt des Angeklagten erschien allerdings allein und erklärte, sein Mandant befinde sich im Krankenhaus. Dieser ließ dann auch durch seine Mutter verlauten, dass er momentan nicht verhandlungsfähig sei. Daher wurde sein Fall von dem seiner Ex-Frau abgetrennt und wird zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Insgesamt über 72 000 Euro führten die beiden Angeklagten zwischen den Jahren 2014 und 2016 nicht an die jeweiligen Krankenkassen ab. Es war nicht das erste Vergehen der beiden. Etwa zehn Jahre vorher waren die Angeklagten in einem ähnlichen Betrugsfall zu Haftstrafen verurteilt worden.

Richterin Silke Schneider vom Schöffengericht bot der nun einzigen Angeklagten an, im Falle eines vollen Geständnisses könne sie eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einer kurzen Diskussion mit Verteidiger Thomas Mönius einigten sich die Beteiligten in diesem Fall auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und sieben Monaten und einem Jahr und neun Monaten. Die 37-jährige Angeklagte ließ ihren Anwalt mitteilen, dass sie die Anklagepunkte zugebe. Mönius führte aus, seine Mandantin habe seinerzeit gegen jede Vernunft die Entscheidung getroffen, ihrem Ehemann nochmal zu vertrauen: "Der hat sie aber nur von hinten bis vorne beschissen, auch mit anderen Frauen übrigens."

Sie habe sich um ihre zwei kleinen Kinder kümmern müssen und habe nicht viel Zeit im Büro verbracht, so die Angeklagte. Anwalt Mönius mutmaßte, dass der Angeklagte seiner Mandantin nur die Firma übertragen habe, um von sich selbst abzulenken. Inzwischen habe die 37-Jährige die Scheidung von ihrem Mann geschafft; sie habe sich seither auch nichts mehr zuschulden kommen lassen. Für die Kinder hat sie das alleinige Sorgerecht, vom Vater erhält sie keinerlei Zahlungen.

Richterin Silke Schneider erklärte bei ihrem Urteil, dass vor allem die Trennung ihr Hoffnung gebe, dass die Angeklagte nun keinerlei Straftaten mehr begehen würde. Allerdings betonte sie auch die Höhe des verursachten Schadens, den die Frau nicht wird zurückzahlen können sowie deren Vorstrafe. Das Schöffengericht entschied sich für das obere Ende des festgelegten Strafrahmens und verurteilte die 37-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

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