Forchheim: Wohin mit all dem Erdaushub?

24.7.2018, 06:00 Uhr
3500 Tonnen umfasst der Erdaushub für den gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Igensdorf und Weißenohe.

© Petra Malbrich 3500 Tonnen umfasst der Erdaushub für den gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Igensdorf und Weißenohe.

Ein Eigenheim war Johanna und Jürgens Traum. Nun stehen sie vor einem 300 Kubikmeter großen Erdhügel und vor ebenso großen Problemen, den Aushub loszuwerden. 3500 Tonnen umfasst der Erdaushub für den gemeinsamen Bauhof der Gemeinden Igensdorf und Weißenohe in Zahlen.

Auch die beiden Bürgermeister Wolfgang Rast und Rudolf Braun stehen vor dem gleichen Problem und derselben Frage: Wohin mit dem Erdaushub? War das früher kein Problem, den Aushub einfach wegtransportieren zu lassen, geht das heute nicht mehr so einfach. „Der Grund ist die Änderung der Verordnung für Deponien und Langzeitlager und die Änderung der Verordnung über die Nachweisführung von Abfällen“, sagt Igensdorfs Bürgermeister Wolfgang Rast.

Bodenaushub gilt als Abfall und von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede. Jedenfalls darf nicht mehr jeder Boden zur Verfüllung gebracht werden. Wurde der Aushub früher in die Steinbrüche für deren vorgeschriebenen Renaturierungsmaßnahmen gekarrt, dürfen sie diese Erde nicht mehr ohne Weiteres annehmen, aber auch die Transportfirmen dürfen den Aushub nicht ohne Gutachten aufladen und woanders abladen.

Genaue Analysen

Wohin die Erde gebracht werden darf, verrät ein Gutachten über eine deklarative Bodenanalyse. „Seit einem Merkblatt des Landesamts für Umweltschutz Ende 2016 sind diese Deklarationsanalysen notwendig, wenn der Boden in Verfüllungen verwertet werden soll“, erklärt Frank Eichler. Er ist Betriebsleiter der Firma Bärnreuther-Deuerlein. Aufschluss darüber, wohin der Aushub gebracht werden darf, gibt die Zahl bei dem Buchstaben Z auf dem Gutachten.

Boden und Steine: Frank Eichler ist der Betriebsleiter des Steinbruchs Bärnreuther-Deuerlein in Gräfenberg.

Boden und Steine: Frank Eichler ist der Betriebsleiter des Steinbruchs Bärnreuther-Deuerlein in Gräfenberg. © Petra Malbrich

Z0 bedeutet, der Aushub darf in den Steinbrüchen oder Sandgruben des Landkreis Forchheim abgeladen werden. Z1.1 würde schon als belasteter Boden gelten. Im Landkreis Forchheim darf dieser Boden nicht mehr abgeladen werden, weiß Eichler. Johanna und Jürgen hatten den Wert Z1.1. auf ihrem Gutachten stehen. Das im Boden befindliche Cadmium und Arsen wären bei ihrem Bauplatz nicht das Problem gewesen. Doch wurden in dem Aushub auch MKWs, also Mineralölkohlenwasserstoffe gefunden. Diese sind durch den Menschen verursacht, möglicherweise durch einen Traktor, der an einer Stelle Öl verloren hat. Benzin, Dieselöle oder Heizöle sind Beispiele für diese MKWs.

Genau wegen solcher durch Menschen verunreinigten Böden, die natürlich letztendlich auch das Grundwasser belasten, wurden die gesetzlichen Bestimmungen geändert.

Natürlich erhöhte Werte

„Schutzgut Boden heißt diese Richtlinie“, verrät Wolfgang Rast inwiefern der Gedanke des Umweltschutzes der Gesetzesänderung zugrunde lag. Zurecht, wurde doch mit Industrieabfall wie Galvanikschlamm beispielsweise sorglos umgegangen und dieser auf freien Naturflächen abgeladen. Einerseits.

Andererseits wurde bei der Gesetzgebung ein wichtiger Punkt außer acht gelassen: „Die geogene Hintergrundbelastung wurde nicht berücksichtigt“, erklärt Eichler. Das hat vor allem die Gemeinde Igensdorf hart zu spüren bekommen, waren doch vor allem die Arsen- und Cadmiumwerte, die hier völlig natürlich vorkommen, erhöht und deshalb Grund für einen Wert über Z0.

Das macht das Bauen auch finanziell fast unbezahlbar. Für Kommunen und Privatleute. „Eine Tonne normaler Aushub kostet zehn Euro, eine Tonne belasteter Aushub 50 Euro“, verrät Rast. Bei 3500 Tonnen Aushub kann man sich die Mehrkosten leicht ausrechnen. Die andere Sache ist: Das eigene Grundstück damit auffüllen ist erlaubt. Die beiden Kommunen kalkten deshalb den Aushub, um ihn für den Bau verwenden zu können.
Die neue Richtlinie zum Schutz des Bodens ist auch Ursache, dass heute so viele Bauherren ohne Keller bauen. „Den Abtransport von einem ganzen Kelleraushub könnten wir uns nicht leisten“, sagt Johanna. Denn auch so schon sind Mehrkosten am Bau entstanden, die nicht einkalkuliert waren. Die Kosten des Gutachtens gehören natürlich auch dazu.

Nicht nur mehr Kosten, sondern auch mehr Bürokratie sind die Folge für Kommunen, private Bauherren und für die Firmen. Viele Transportfirmen lassen Mitarbeiter schulen, damit diese Bodenproben ziehen dürfen, die wiederum bei einem Gutachter ausgewertet werden.

„Wir haben einen eigenen Mitarbeiter angestellt“, verrät Eichler. Dieser Mitarbeiter kennt die genauen Werte und weiß, wo der Aushub zu welchen Kosten abgeladen werden darf. Ob der Umweltschutzgedanke noch so richtig zum Tragen kommt, wenn nur die geogenen Vorkommen erhöht sind, bleibt offen.

Boden fährt durch die Lande

„Es muss zwei Mal ein Bagger auf die Baustelle, die Lastwagen müssen weitere Wege fahren“, erklärt Eichler die Umweltbelastung, die dadurch entsteht. Immerhin darf ungeprüftes Bodenmaterial von vermeintlich unbedenklicher Herkunft zwischengelagert werden, was Bärnreuther-Deuerlein anbietet. Erlaubt sind laut Gesetz aber nur 40 Kubikmeter, damit der Platz auf dem Baugrund frei ist.

Dann muss auch diese Erde geprüft und nach den neuen Richtlinien weiter transportiert werden. Entweder es darf im Steinbruch bleiben oder es lautet „belasteter Boden“ und wird weiter durch die Lande gefahren.

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