Forchheim zieht gegen Landkreis vor Gericht

23.4.2014, 06:00 Uhr
Forchheim zieht gegen Landkreis vor Gericht

© Michael Müller

„Überrascht bin ich schon“, sagt Carmen Stumpf. Erst von den Nordbayerischen Nachrichten erfährt die Kämmerin des Landkreises von der Klage, die die Stadt Forchheim gegen den Kreisumlagebescheid anstrebt. „Der Klageweg ist natürlich immer auf Konfrontation ausgerichtet. Das ist nicht mein Bestreben. Mir sind Kooperation und Diskussion lieber.“

Die Nachricht von der geplanten Klage – der Oberbürgermeister braucht noch einen Stadtratsbeschluss, um sie zu erheben – kommt nicht nur für die Kreiskämmerin überraschend. Zwar sparte die CSU bei den Beratungen nicht mit Kritik am Haushalt des Landkreises – sie stimmte ihm letztlich aber doch zu. Unter den Kreisräten, die die Hand für den Etat hoben: Oberbürgermeister Franz Stumpf.

Rücksprache mit Städtetag

Stumpf erklärt sein Abstimmungsverhalten so: Über die Einwände, die die Stadt nun vorbringe, habe er damals schon am Rande der Sitzungen mit der Kreiskämmerin gesprochen. „Ich wollte mich aber beim Städtetag noch einmal vergewissern.“ Deswegen habe er dem Haushalt zugestimmt.

Am Kreisumlagebescheid hat die Stadt gleich mehrere Punkte zu bemängeln. Im Zentrum steht eine „Verletzung der Finanzhoheit der Stadt Forchheim durch fehlerhafte Anwendung des Umlageprinzips“, wie es im Juristendeutsch in der Beschlussvorlage für den Stadtrat heißt. Laut Artikel 18 des Finanzausgleichsgesetzes legen die Landkreise ihren „nicht gedeckten Bedarf“ auf die Gemeinden um. Im Haushaltsjahr 2014 weise der Landkreis aber einen Gewinn im Ergebnishaushalt von 1,16 Millionen Euro aus, habe also – umgekehrt formuliert – keinen „nicht gedeckten Bedarf“.

Schlussfolgerung: Die Kreisumlage – Forchheim überweist nach derzeitigem Stand 14,23 Millionen Euro – sei zu hoch angesetzt. Die Stadt bezahlt nach eigener Überzeugung knapp 350.000 Euro zu viel. Geld, das man „in Anbetracht der äußerst knappen Finanzausstattung der Stadt Forchheim“ dringend gebrauchen könne. Das „Gewinnstreben des Landkreises“, heißt es in der Beschlussvorlage weiter, entspreche nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das durch die Rechtsprechung gefordert werde.

Der Gewinn im Ergebnishaushalt habe seinen Grund, entgegnet Kreiskämmerin Carmen Stumpf. Mit dem Geld könne man Investitionen finanzieren – und davon plant der Landkreis einige, Stichwort Schulsanierungspaket. Die Alternative: die Investitionen mit mehr Schulden finanzieren. Doch ein höherer Schuldendienst enge den Handlungsspielraum des Landkreises ein und ziehe eine höhere Kreisumlage in Zukunft nach sich.

Im Zuge der Haushaltsberatungen habe man sich bemüht, einen Konsens mit den Kommunen und den Bürgermeistern, die häufig auch Kreisräte sind, zu finden, so Carmen Stumpf. Resultat dieser Bemühungen war schließlich ein geringerer Hebesatz für die Kreisumlage. Dass die meisten Kommunen im Landkreis dennoch mehr als im Vorjahr zahlen müssen, liege an ihrer gestiegenen Umlagekraft, also ihrer verbesserten Einnahmesituation.

"Gesetzgebung hinkt hinterher“

Tiefere Ursache der unterschiedlichen Ansichten von Kreis und Stadt ist die Umstellung der Haushaltsführung des Landkreises von Kameralistik auf Doppik. Carmen Stumpf nennt ein Beispiel: Die Kameralistik kennt Einnahmen und Ausgaben, die Doppik dagegen Ein- und Auszahlungen, Erträge und Aufwendungen. „Der Einnahmebegriff passt nicht in die doppische Welt.“ Es fehle an einer grundsätzlichen Definition der Begriffe.

Die Diskussion auch über die in der Klage aufgeworfenen Fragen sei ohne Zweifel „spannend“, fügt die Kämmerin hinzu. „Die Gesetzgebung hinkt der Praxis noch hinterher.“ „Eine Rechtsfrage, die geklärt werden muss“, liege der Klage zugrunde, äußert sich Franz Stumpf ähnlich. Gleichzeitig glaubt der Oberbürgermeister fest an einen Erfolg vor Gericht. „Sonst würde ich die Klage nicht einreichen.“
 

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