Forchheimer Bademeister zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt

13.9.2017, 05:56 Uhr
Die Kleine Strafkammer beim Landgericht Bamberg verurteilte den Angeklagten zu fünf Monaten Haft.

© Beke Maisch Die Kleine Strafkammer beim Landgericht Bamberg verurteilte den Angeklagten zu fünf Monaten Haft.

Zu Last gelegt wurden dem Mann zwei Entgleisungen. Mitte Mai vergangenen Jahres war eine Gruppe junger Männer im Königsbad in der Nähe der Sprunggrube und sprang trotz der Ermahnungen immer wieder von der Seite ins Becken – wie schon öfters. Das provozierende Verhalten räumte einer der Beteiligten als Zeuge ein. "Ich hab‘ bezahlt, ich mach‘ was ich will", soll das spätere Opfer gesagt haben. "Komm raus oder ich bring dich um", drohte der Bademeister daraufhin.

Ob er ihn auch getreten hat, wie ihm die Anklage vorwarf, war nicht zweifelsfrei festzustellen. Denn eine Zufallszeugin sah nur eine Ausholbewegung, nachdem der Bademeister seine Schlappen und den Schlüsselbund in die Ecke gefeuert hatte.

Einen Schlag verspürt

Das Opfer selber hatte nur einen Schlag verspürt, ehe es ins Wasser fiel. Der Zeuge aus der Clique hatte den Moment auch nicht gesehen; ihm war von den anderen davon berichtet worden. War es tatsächlich ein Ausrutschen ohne Schuhe, wie der Angeklagte behauptet hatte? Jedenfalls redete der junge Mann auf die Gruppe beruhigend ein, lotste sie zum Ausgang und rief die Polizei.

Die verbale Bedrohung dagegen sah das Gericht als erwiesen an. Hier setzte es eine Einsatzstrafe von 90 Tagen zu 30 Euro an. Eine Situation mit provozierenden Jugendlichen sei, so Richter Uwe Bauer, das "täglich Brot" des Berufs eines Bademeisters.

Aber gerade deswegen müsse sich ein Bademeister im Griff haben, wenn es Jugendliche auf die Spitze treiben wollen, damit die Situation nicht eskaliere.

Der zweite Vorfall ereignete sich zwei Monate später, Mitte Juli: Ein Kind hatte einen Rettungsring aus der Verankerung gerissen; der Bademeister ermahnte es nicht nur, sondern schlug ihm auf den Bauch. Diesen Sachverhalt räumte er ein und entschuldigte sich sogar. Der Schuldspruch des Amtsgerichts war somit von vornherein rechtskräftig.

Eigenen Vater bedroht

Drei Fakten sprachen nach Auffassung der Bamberger gegen eine Bewährung: vier einschlägige Vorstrafen in den letzten 15 Jahren, immer eine Mischung aus Beleidigungen, Bedrohung und Körperverletzungen, sogar gegen den eigenen Vater. Zugute hielt ihm die Berufungskammer, dass der Angeklagte zweimal lange Bewährungszeiten durchgestanden hatte und sein Alkoholproblem wohl in den Griff bekommen hat. "Bewährung", so Staatsanwalt Peter Bauer, "heißt aber, dadurch ein Leben lang straffrei bleiben, nicht nur die Zeit der Bewährung."

Den Job im städtischen Bad erhielt der Angeklagte nach den durchgestandenen Bewährungszeiten. "Aber er zieht nicht die Konsequenzen daraus und hat sich im Griff", warf ihm der Kammervorsitzende vor. Den sicheren Arbeitsplatz hat er nun verspielt.

Absolut keine Chance mehr sah aber das Gericht, weil die zwei Tatvorwürfe nur zwei Monate auseinander liegen und der Bademeister zum Zeitpunkt der zweiten Tat bereits in der ersten Sache von der Polizei vernommen worden war.

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