Forchheimer Randalierer zeigt keine Reue vor Gericht

22.4.2016, 19:44 Uhr

Es war in den frühen Morgenstunden des 13. Dezembers 2015, etwa um 4.30 Uhr. Gerade schloss die Discothek in Gunzendorf und die letzten Partygäste strömten auf den Parkplatz. Ein junger Mann hatte zwei Begleiterinnen in ein bestelltes Taxi gesetzt. Als er auf einen weiteren Bekannten wartete, kamen vier andere Nachtschwärmer auf ihn zu. Sie reklamierten laut pöbelnd den Mietwagen für sich, wobei der Angeklagte deutlich wurde: „Verpisst Euch!“

Von einem anschließenden „Tumult“ sprachen die Zeugen, von einer „Kopfnuss“, von Schubsen und Rangeln. Dann hörte einer den Angeklagten schreien: „Ich breche Euch alle den Kiefer und bringe Euch um!“ Dann, so die Zeugen, ging der Angeklagte zurück, holte sich eine Flasche, die er am Boden zerschlug. Mit dem abgebrochenen Flaschenhals schlug er dem jungen Mann gegen die linke Schläfe und verfehlte das Auge dabei nur knapp. Zurück blieb eine vier bis fünf Zentimeter lange Schnittwunde, die im Gerichtssaal als Narbe noch immer sichtbar war.

Die Version des Angeklagten, er habe sich nur gegen eine ihn angreifende Gruppe von sechs bis sieben Leuten zur Wehr gesetzt, zerstob mit den Aussagen der Zeugen. Sie hatten trotz der Dunkelheit gesehen, dass die Aggression einzig vom Angeklagten ausgegangen war. Zwei Gutachten bescheinigten ihm wodkabedingt rund 1,7 Promille Blutalkohol und die Einnahme von Amphetaminen (Ecstasy). Brisant: derzeit ist noch ein Verfahren am Amtsgericht Erlangen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig, in dem ein solcher Wirkstoff-Mix wohl ebenfalls zu einer Enthemmung des Mannes geführt haben mag.

„Nicht gemerkt, worum es geht“

Wegen der vielen, auch einschlägigen Vorstrafen der letzten fünf Jahre hatte Staatsanwalt Christopher Rosenbusch (Bamberg) eine Jugendstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Zum Vorstrafenregister gehören Beleidigungen, vorsätzliche Körperverletzung und Bedrohung.

 Die Jugendgerichtshilfe sah „erhebliche Reiferückstände“ und plädierte bei dem Heranwachsenden für die Anwendung des Jugendstrafrechtes. Sie sah aber „schädliche Neigungen“ und „keine positive Sozialprognose“, was zwangsläufig in eine Jugendstrafe mündete.

Weil der Angeklagte arbeitslos ist und von Hartz IV lebt, blieben ihm die Kosten des Verfahrens erspart. Er muss als Bewährungsauflage jedoch 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt Forchheim ableisten, jeden Wohnortwechsel melden und sich einem Drogen-Screening unterziehen.