Forchheimer scheitert mit Klage: Mobilfunkmast ist unbedenklich

25.3.2019, 11:57 Uhr

Ein 36 Meter hoher Mobilfunkmast steht seit einiger Zeit in Forchheim, nähe "Handwerkerhof Spinnerei." Ein Wohnungseigentümer in der Nähe der Anlage befürchtete, dass allein der Bau des Mastes aufgrund seiner Ausmaße und seines Erscheinungsbildes rechtswidrig sei. Zusätzlich würde die Anlage aufgrund ihrer Strahlungsintensität gesundheitliche Schäden nicht nur für ihn, sondern auch für andere Menschen verursachen.

Mit einer Klage vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht ließ der Anlieger die Baumaßnahme überprüfen. Nach der Aufklärung des Gerichts über die Einhaltung von Vorschriften zog der Anrainer, der sich von seinem Anwalt vertreten ließ, seine Klage zurück. Hinsichtlich des Baurechts erklärte Richter Ernst König, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu der Wohnung des Klägers eingehalten worden seien. Der Bau des Mastes verstoße damit nicht gegen das Nachbarschaftsrecht. Die Klage habe deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.

Gesetzlich vorgeschriebene Strahlungsbegrenzung

Umfangreicher befasste sich das Gericht mit den Strahlungen des Mastes. Vor dem Bau könne wenig zu den Auswirkungen gesagt werden. "Wo nichts steht, kann man nichts messen". Anfänglich sei alles erst theoretisch ermittelt worden.

Der Richter gab zu bedenken, dass es eine gesetzlich vorgeschriebene Strahlungsbegrenzung mit dazugehörigen Sicherheitsvorkehrungen gebe. So dürften sich in einem bestimmten Umkreis des Mastes keine Menschen aufhalten. Inzwischen lägen tatsächliche Messungen und Abstandprüfungen vor. Die Vorgaben in den Richtwerten seien hinsichtlich ihrer möglichen Gesundheitsunschädlichkeit bereits mehrmals rechtlich überprüft worden. Auch höchste Gerichte hätten diese für ausreichend befunden. Der Richter verkündete nach der Klagerücknahme des Anliegers: "Ich hoffe, wir haben die Verunsicherungen ausgeräumt, die Messungen passen und sind richtig."

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