Forchheimer schlägt schwangere Freundin im Drogenrausch

28.4.2015, 16:14 Uhr
Forchheimer schlägt schwangere Freundin im Drogenrausch

© Roland Huber

Die Anklageschrift erwähnt als ersten Tatzeitraum den Mai 2013. Damals soll der 24-jährige arbeitslose Forchheimer seine schwangere Freundin mit der Faust seitlich in den Bauch geschlagen und sie in deren Wohnung auf ein Sofa geschubst haben.

Im November 2013 hätte sich eine weitere Prügelattacke ereignet. Der Angeklagte soll seine Freundin zunächst mit der flachen Hand im Gesicht getroffen. Danach packte er sein Opfer an den Haaren, schlug den Kopf gegen eine Türleiste und setzte die Frau dadurch k.o.

Auch 2014 hätten sich, so Staatsanwalt Bernd Lieb, weitere Angriffe seitens des Angeklagten ereignet. Nachdem er den Kopf seiner Freundin mehrmals auf den Küchentisch geschlagen hatte, schubste er sie vom Stuhl. Dabei fiel die junge Mutter auf eine gläserne Wasserpfeife und erlitt mehrere Blutergüsse.

Im Zimmer eingesperrt

Bei einem anderen Mal folgten Faustschlägen Tritte gegen Unterleib und Beine der jungen Frau. Sodann würgte der Mann sein Opfer, bis es keine Luft mehr bekam. Als es zu Boden ging, habe der Schläger die Mutter seiner Kinder weitere Male mit dem Fuß in Bauch und Rücken getreten. Auch habe er in einem Streit das gemeinsame Schlafzimmer kurz und klein geschlagen und seine Freundin darin eingesperrt.

Die Attacke vom Mai 2013 wies der Angeklagte durch seinen Anwalt Jochen Kaller sofort zurück. Auch hätte er seine Freundin niemals getreten, gewürgt oder im Schlafzimmer eingeschlossen. „Streitigkeiten hat es bei uns dauernd gegeben“, erklärte der junge Mann Richterin Silke Schneider. „Es kann schon sein, dass sie beim gegenseitigen Schubsen und Schlagen mit dem Kopf irgendwo angeschlagen ist.“ An Genaueres konnte sich der Mann aber nicht erinnern, da beide während der Streitereien oft unter der Droge Crystal Meth gestanden hatten. Außerdem sei auch seine Freundin handgreiflich geworden. „Frauen, die auf Drogen sind, das muss man gesehen haben. Das ist unvorstellbar, die kratzen und schlagen wie wild“, rechtfertigte sich der 24-Jährige.

Die 23-jährige Exfreundin erklärte, sie können sich nicht mehr an alles erinnern. Dass sie aber mit dem Kopf gegen den Tisch sowie den Türrahmen geschlagen wurde, wusste das Opfer sicher. „Und in der Schwangerschaft wurde ich aufs Sofa geschmissen und definitiv mit Schuhen von ihm in den Bauch getreten.“ Wahr sei auch, dass ihr Ex-Freund das Schlafzimmer zerlegt und sie eingeschlossen habe – Taten, die unter dem Einfluss von Methamphetamin stattgefunden haben sollen.

Rechtsanwalt Kaller interessierte sich besonders dafür, warum die junge Mutter nie einen Arzt aufgesucht hatte. Wissen wollte er auch, wie sich gewisse Verfolgungsvorstellungen auswirkten, von denen die Frau dem Gericht berichtete, wenn sie Drogen genommen hatte. Doch Klarheit in den Fall brachten weder ihre Erklärungen noch die Aussagen von zwei Zeugen.

Die Anwältin der 23-Jährigen meldete sich zu Wort und erklärte sich nach einem vertraulichen Gespräch mit dem Täter-Anwalt bereit, das Verfahren gegen Auflagen und Weisungen einzustellen. Der Grund: Für ihre Mandantin sei das Erzählen der Geschehnisse „wahnsinnig belastend“, ein schneller Schlussstrich solle her.

Richterin Schneider und Ankläger Lieb akzeptierten den Deal. Sie stellten das Verfahren ein. Der 24-jährige Forchheimer muss seiner früheren Freundin 2000 Euro zahlen, außerdem die Prozesskosten der Nebenklage tragen sowie ein einjähriges Kontaktverbot zur 23-Jährigen einhalten.

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