Frau attackiert: Familienstreit in Forchheim eskaliert

14.2.2019, 12:03 Uhr

Fünf Jahre sind die beiden zusammen, gekracht muss es schon öfters haben. Das liegt wohl nur zum Teil am aufbrausenden Temperament des Mannes: Auch die Schwiegereltern mischen kräftig mit. Es war glaubhaft, wie er berichtete, dass sie schon während der Schwangerschaft das von ihrer Tochter erwartete Baby als „Bastard“ beschimpften. Er ging soweit, davon zu sprechen, die Familie mache ihn „kaputt“.

Viele Menschen waren am Abend des 24. Juli in der Wohnung der Frau. Sie fühlte sich irgendwie überfordert und kam deswegen in Streit mit ihrem Lebensgefährten. Der zerrte dabei an ihrem Kleid und zerriss ihre Halskette. „Flittchen“ rutschte dem Mann dabei heraus. Sie zog sich ins Badezimmer zurück, bis er ging.

An den Haaren gezogen

Doch dann ließ sie den 37-Jährigen wieder in die Wohnung und die Geschichte ging unschön weiter: Er packte sie am Hals und zog sie an den Haaren. Die 15-jährige Tochter kam ihrer Mutter zu Hilfe und fing sich dafür eine Ohrfeige ein. Die Tochter bestätigte als Zeugin, dass sich das Paar seit dem Vorfall im Juli nicht mehr gestritten habe.

Mit dieser Anklage verband die Richterin eine weitere: Dabei ging es um einen Vorfall im November zwischen dem Mann und seinen Beinahe-Schwiegereltern. Die Mutter zeigte ihn an, weil er an der Türe gedroht haben soll, er „mache sie alle weg“. Dieser Teil der Anklage wurde aber eingestellt.

Mehrfach vorbestraft

Aufgrund ihrer Erfahrungen mit angezeigten Familienstreitigkeiten fragte die Richterin vor dem Termin schon nach, ob die Frau wirklich eine Strafverfolgung wolle. Das bejahte sie da, milderte aber im Termin ihre Angaben ab. Schneider fragte ausdrücklich: „Was wollen Sie?“ Die Antwort: „dass er sich ändert.“

Dazu gibt es nun nach dem Urteil eine Chance, das vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautet. Außerdem erlegte Richterin Schneider dem Mann auf, ein Anti-Gewalt-Training beim Verein Brückla zu besuchen und der Organisation 500 Euro als Geldbuße zu zahlen. 
In die Höhe der Strafe floss mit ein, dass der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft ist.