Fußballspielen für 8,50 Euro pro Stunde?

12.1.2015, 17:21 Uhr
Fußballspielen für 8,50 Euro pro Stunde?

© Foto: privat

„Da das Mindestlohn-Gesetz keine Unterscheidung zwischen hauptberuflicher Tätigkeit und Nebeneinkünften vorsieht, müssen wir uns auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen. Sowohl unsere Vertragsamateure als auch alle anderen Spieler, die über eine Aufwandsentschädigung (Beispiel Fahrtkosten) hinaus irgendeine Vergütung erhalten, fallen jetzt faktisch unter den Stundenlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das Problem ist: Bei gängigen Summen im niedrigen dreistelligen Bereich würde der Verdienst — selbst wenn eine Aufwandsentschädigung als Lohn gezahlt würde, um die Stundenlohnsumme zu erhöhen — bei weitem nicht ausreichen, um die notwendige Höhe in Relation zum wöchentlichen Zeitaufwand für Training und Spiele zu erreichen. Auf die Vereine kämen Mehrkosten zu, die kaum zu Schultern wären. Auch Trainer, Betreuer oder ehrenamtliche Helfer, die für ihre Tätigkeit einen kleinen Obolus als Anerkennung erhalten, könnten betroffen sein. Der Bayerische Landessportverband vertritt in einem Rundschreiben die Meinung, dass mündliche Zusagen unter 200 Euro nicht unter das Gesetz fallen. Hier habe ich rechtliche Bedenken, da grundsätzlich auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirkt.

Momentan sieht es so aus, als ob wieder einmal den kleineren Vereinen ein richtiges Ei ins Nest gelegt worden ist. Klubs wie Bayreuth oder Schweinfurt kämen mit ihren teilweise vierstelligen Gehältern nicht in Konflikt mit dem Mindestlohn. Es gibt dutzende heikler Fragen, aber bisher nur wenig Antworten. Selbst Steuerberater können nur den Kaffeesatz lesen.

Die Politik ist gefordert, konkrete Handlungsanleitungen zu liefern. Ein Denkmodell wäre zum Beispiel, im Arbeitsvertrag nur die Teilnahme an Pflichtspielen zu umfassen. Das Training wäre demnach im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft möglich, aber freiwillig. Ob dies eine unzulässige Umgehung des Mindestlohngesetzes darstellt, ist zu prüfen.“

1 Kommentar