Gefahr von der Industriebrache

8.4.2016, 18:21 Uhr
Gefahr von der Industriebrache

© Foto: Manuel Kugler

Das Problem ist nicht neu. „Das Landratsamt Forchheim hat bereits seit 2009 Kenntnis davon, dass einzelne Elemente der Mauer auf dem Hemmerleingelände instabil sind und sich gen Straße neigen“, sagt Baurechtsreferent Frank Unkroth vom Landratsamt.

Im Herbst 2015 wurde festgestellt, dass sich Teile der Mauer weiter zur Straße neigen. Im Februar dieses Jahres wurde die Raiffeisenstraße „wegen der bestehenden Gefahrensituation für den Durchgangsverkehr gesperrt“, weil die Standsicherheit einiger Waschbeton-Vorsatzschalen in Frage steht, erzählt Unkroth. Der Markt Neunkirchen habe diese Sperrung in Absprache mit der Forchheimer Kreisbehörde veranlasst. Seither wird der Verkehr umgeleitet, ist die Raiffeisenstraße unpassierbar.

Die Verkehrssicherungspflicht, so der Jurist am Landratsamt, hat der Eigentümer des Areals. Der aber wohnt fernab in München. Das Bauamt achtet darauf, dass bauliche Anlagen nicht die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen. Ist die Sicherheit in Gefahr wie hier, wird er aufgefordert, binnen eines angemessenen Zeitraums „Tätig zu werden und Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahrensituation zu beheben“, schildert Frank Unkroth das Prozedere.

Geschieht daraufhin nichts, wird eine Nachfrist gesetzt und eine kostenpflichtige Anordnung angekündigt. Ein solcher Bescheid kann mit der Androhung von Zwangsmitteln verbunden sein; diese sind in erster Linie Zwangsgelder. Eine „Ersatzvornahme“ kommt laut Landratsamt erst in Betracht, wenn all die vorherigen Schritte fruchtlos geblieben sind. Ersatzvornahme bedeutet, dass die öffentliche Hand das Problem dauerhaft löst. Das könnte in diesem Fall bedeuten, dass das Landratsamt den Abbruch der einsturzgefährdeten Mauer veranlasst und einen neuen Zaun um das Gelände ziehen lässt. Die Rechnung dafür würde erneut dem Besitzer des Areals zugestellt.

Dass das Sinn machen würde, darf bezweifelt werden. Denn Markt und Landratsamt haben schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Als vor einigen Jahren Dachteile des Betonwerks auf einen Fußweg zu fallen drohten, musste — als das geschilderte Vorgehen durchlaufen war — das Bauamt des Landratsamtes im Weg der Ersatzvornahme das Dach sichern und zum Teil sogar abreißen. Dabei sind Kosten von 72 228 Euro angefallen. Diese wurden dem Eigentümer des Grundstückes in Rechnung gestellt, sind jedoch bislang „wegen Uneinbringlichkeit nicht beglichen“.

Zwar könnte die Summe per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Das könnte laut Unkroth „letztlich auch die Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtfertigen“. Ein solches sei aber nur sinnvoll, wenn man damit rechnen könne, dass vorhandene Vermögenswerte die Verfahrenskosten übersteigen.

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