Gößweinstein: Täter bedrohten Bäckereiangestellte mit Waffe

25.7.2017, 14:29 Uhr
Gößweinstein: Täter bedrohten Bäckereiangestellte mit Waffe

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Als Haupttäter sahen der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt, seine Beisitzerin Nadine Schiffers und die beiden ehrenamtlichen Schöffen den jüngeren der beiden Brüder. Er war es, der "in aller Herrgottsfrühe" in die noch geschlossene Filiale der Kalchreuther Bäckerei in Gößweinstein eingedrungen war und die Angestellte mit einer Schusswaffe bedroht hatte.

Dass diese nicht geladen gewesen sei, hätte die Verkäuferin nicht gewusst und dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten, die sie fast fünf Monate in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht und bis heute arbeitsunfähig gemacht hatte (wir berichteten).

Ihm wurden seine zahlreichen Vorstrafen zum Verhängnis, die ihn bereits mehr als vier Jahre ins Gefängnis gebracht hatten. Neben unerlaubtem Schusswaffenbesitz, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahl, Sachbeschädigung, Unterschlagung und Körperverletzung ging es um Hehlerei, Betrug und Nötigung. Fünf Jahre und sechs Monate sind es, die er nun in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss, auch weil er versucht hatte, einige Bekannte zu einem falschen Alibi zu überreden, wie sein Rechtsanwalt Nils Junge (Nürnberg) bedauerte.

"Von Kindheit an alles schiefgelaufen"

Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Dr. Walter Bogner (Bamberg) stellte zwar fest, dass im Leben des jüngeren Bruders "von Kindheit an alles schiefgelaufen" sei, erklärte ihn aber für voll schuldfähig. Etwas glimpflicher kam der ältere Bruder davon, der nicht als Mittäter, sondern wegen Beihilfe zum schweren Raub zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Er sei nicht nur dabei gewesen, sondern habe auch Schmiere gestanden. Eine Bewährung käme für ihn nicht nur der Strafhöhe wegen auf gar keinen Fall im Frage, so Manfred Schmidt in der Urteilsbegründung. Er habe gewusst, was die anderen vorhatten und hätte sie nicht davon abgehalten, auch wenn er das vor Gericht so behauptet hätte. Zudem habe er ein Drittel der Beute erhalten.

Ein Nachteil seien die vielen Vorstrafen wegen Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, bandenmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahls und Hausfriedensbruchs. Weil der Tatbeitrag aber insgesamt gering sei, ginge es "nur" um Beihilfe. Die von Staatsanwalt Arno Ponnath geforderten Freiheitsstrafen für die "professionellen Lügner" von neun Jahren sechs Monaten, acht Jahren, sowie vier Jahren Jugendstrafe seien hingegen völlig überzogen, so der Seitenhieb des Kammervorsitzenden.

Verteidiger forderte Freispruch

Für den jüngeren Bruder wird es allerdings eine schwere Zeit, wurde er vor knapp zwei Wochen doch Vater und muss seinen gerade gefundenen Traumjob in einer Autowerkstatt aufgeben, was sein Rechtsbeistand Christian Barthelmes (Bamberg) unbedingt hatte verhindern wollen. Der Verteidiger hatte sogar auf Freispruch plädiert.

Der dritte Angeklagte, der als Heranwachsender unter 21 Jahren gehandelt und damit die Jugendkammer auf den Plan gerufen hatte, durfte als Einziger den Gerichtsaal als freier Mann verlassen. Dabei hatte der Untersuchungs-Häftling ihn wenige Stunden zuvor noch in Fußfesseln betreten. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, die nicht weit weg war vom Plädoyer seines Verteidigers Ralf Kämmer (Bamberg). In den nächsten drei Jahren, zwei davon unter Aufsicht eines Bewährungshelfers, darf er nicht mehr straffällig werden. Dann wird ihm die Strafe erlassen.

Und weil das Jugendstrafrecht eher einen erzieherischen Charakter hat, kommen vier Wochen "Warnschuss-Arrest" auf den Verurteilten zu. Der junge Mann hatte das Fluchtauto gesteuert, da die beiden Brüder weder einen Führerschein, noch ein Fahrzeug zur Verfügung hatten.

Durch sein umfassendes Geständnis war die Anklage gegen das Trio überhaupt erst möglich geworden. Er erstattete zudem der Bäckerei-Kette den entstandenen Schaden von 1.357,52 Euro und entschuldigte sich persönlich bei der Bäckereifachverkäuferin.