Gößweinsteinerin muss Felssicherung zahlen

13.6.2016, 14:58 Uhr
Gößweinsteinerin muss Felssicherung zahlen

Unterhalb des Geländes befindet sich ein Hotel, ein Spielplatz und etwas weiter entfernt die Bundesstraße. Der Sachverständige einer Naturschutzbehörde habe vor rund zwei Jahren festgestellt, dass zwar nicht akute, aber hohe Gefahr bestehe, dass sich Felsbrocken lösen und ins Tal stürzen könnten. Vorgeschlagen wurde, dass die Fläche für 13 000 Euro mit einem Sicherungsnetz überzogen werden sollte.

Die Richter wiesen die Klage erstmals ohne weitere Begründung ab, die Parteien erhalten von der Justiz demnächst eine ausführliche schriftliche Begründung.

In dem vorangegangenen Verfahren wurde der Klägerin bereits verdeutlicht, dass sie für die Sicherheit ihres Privateigentums verantwortlich sei und sie so auch die Kosten zu tragen habe. Diese habe hingegen erklärt, dass das Gelände wirtschaftlich wertlos und sie finanziell nicht in der Lage sei die Kosten zu tragen, möglicherweise könnten auch andere gefährdete Anlieger oder die Gemeinde ihren finanziellen Beitrag dazu leisten.

Technisches Hilfswerk half

Schon 1991 ist das Grundschutz gesichert worden. Damals sei das aufgrund der Mithilfe des Technischen Hilfswerkes mit einem wesentlich geringeren Aufwand bewältigt worden, erklärte die Gößweinsteinerin. Heute lägen die Kosten komplett bei ihr.

Die Klägerin beteuerte: „Es ist nicht so, dass wir nicht wollen, wir können es finanziell nur nicht.“ Sie informierte auch, dass sie 2015 das Gelände der Gemeinde schenken wollte. Die Verantwortlichen hätten verlangt, dass sie die Übergabekosten wie etwa Notar und Grundbuchkosten tragen müsse.

Auf die Entscheidung des Gerichts hatten die Anmerkungen keinen Einfluss. So muss die Rentnerin jetzt die Felsen absichern lassen. Zusätzlich trägt sie auch die Gerichtskosten.

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