Hallerndorf: Ein Jahr lang Ruhe im Schulsprengelstreit

9.6.2017, 18:00 Uhr
Hallerndorf: Ein Jahr lang  Ruhe im Schulsprengelstreit

© Martin Regner

Nach einem Schlichtungsgespräch bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth war Anfang Mai ein Kompromiss im Schulsprengel-Streit zwischen den beiden Gemeinden ausgehandelt worden (die NN berichteten): Klaus Homann legte seinen Antrag auf Sprengelauflösung vorerst auf Eis.

Dafür bekam er die Zusage aus Hallerndorf, dass die Eltern aus den Hirschaider Ortsteilen Rothensand, Klein- und Großbuchfeld Gastschulanträge stellen und ihre Kinder auch in Hirschaid oder Sassanfahrt einschulen dürfen.

Wie Homann nun in der jüngsten Sitzung des Schulverbands bekannt gab, will er seinen Auflösungsantrag nur ein Jahr lang ruhen lassen, aber an seinem Ziel, den gemeinsamen Schulsprengel zu verlassen, grundsätzlich festhalten: "Hirschaid wird weiter darauf bestehen, den Schulsprengel aufzulösen." Nun ist die Gemeinde Hallerndorf am Zug: Bürgermeister Torsten Gunselmann muss das Gespräch mit dem Kultusministerium in München suchen, mit dem Ziel, die vom Ministerium im Mai angebotene Ansiedlung neuer Schultypen voranzutreiben.

Nicht ändern wird sich vorläufig die Sitzverteilung in der Verbandsversammlung. Wie berichtet ist die Schülerzahl aus Hallerndorf zum Beginn des letzten Schuljahres auf 191 und damit unter die Marke von 200 gefallen. Deswegen hätte Hallerndorf statt der bisherigen vier nur noch drei Vertreter in der Verbandsversammlung haben dürfen und den überzähligen Vertreter abberufen müssen, wie Torsten Gunselmann am Dienstag seinem Gemeinderat berichtet hatte.

Nach Gesprächen mit dem Hirschaider Bürgermeister bleibt nun aber alles beim Alten: Die Verbandsversammlung votierte mit der Stimme von Klaus Homann einmütig dafür, dass die bisherige Besetzung der Schulverbandsversammlung beibehalten werden soll. Somit hat Hirschaid weiterhin einen Sitz und Hallerndorf vier Sitze. Erst bei der nächsten kompletten Neubesetzung des Gremiums nach der Kommunalwahl 2020 könnte sich das Kräfteverhältnis der beiden Kommunen wieder ändern, sofern der gemeinsame Schulverband dann noch existiert.

 

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