Hausen: Rat befasst sich mit Wasser-Ableitung

3.8.2016, 07:57 Uhr
Hausen: Rat befasst sich mit Wasser-Ableitung

© Foto: Pauline Lindner

Die Ableitung des Regenwassers aus dem Baugebiet erfolgt über den Lachweihergraben am südlichen Ortsrand von Hausen. Dieser Wasserlauf kommt aus Richtung Thurn und ist ab Höhe des Baugeschäfts Ismaier verrohrt. Er mündet im Schleusenbereich in den Main-Donau-Kanal.

Bei den Berechnungen ging das Ingenieurbüro davon aus, dass das durch ein Rohr mit einem Meter Durchmesser geschehe. Im Laufe des Wasserrechtsverfahrens stellte sich heraus, dass das Mündungsrohr viel kleiner ist, möglicherweise ist es sogar nur der alte Anschluss des sogenannten Schleusengehöfts, wo früher die Schleusenwärter wohnten.

Diese Werte bringen es mit sich, dass die Aufweitung des Grabens größer bemessen werden muss als ursprünglich geplant, damit die Zuflussmenge pro Sekunde nicht ansteigt.

Diese Entwicklungen fielen in die Zeit der Erkrankung von Bürgermeister Gerd Zimmer (SPD). Er unterschrieb kurz nach seiner Rückkehr ins Amt die Baupläne mit den neuen Maßen, wie sie ihm der Bauamtsleiter vorgelegt hatte.

Inzwischen sind die Anrainer besorgt, dass bei stärkeren Regenereignissen die Regenrückhalte überlaufen und Wasser in ihre Grundstücke eindringt. Auf eine Anfrage der CSU-Fraktion listete Zimmer die Chronologie vor dem Gemeinderat auf. Im Juni, so Zimmer, ging bei der Gemeinde der Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes ein. Darin sind die Beurteilungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach und die des Wasser- und Schifffahrtsamts Nürnberg eingeflossen. Demnach ist der Graben, wie größtenteils schon geschehen, auf einer Länge von 300 Metern aufzuweiten, die Rückhaltemenge soll nicht wie bisher 850 Kubikmeter, sondern rund 1450 Kubikmeter betragen. Durch drei Drosseln aus Gestein soll ein gemäßigter Ablauf erzeugt werden. Sie sind so angelegt, dass sie erst ab einer gewissen Rückstaumenge das Wasser in die nächste Stufe abgeben.

Bescheid aus 1960ern fehlt

Die Anwohner befürchten, dass durch diese Maßnahmen der sandige Untergrund ausgespült werden könnte. Deshalb gab die Gemeinde Ende Juli ein Bodengutachten in Auftrag. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Im Laufe des Verfahrens entstand allerdings ein weiteres Problem: Es fehlen die Bescheide aus den 1960er Jahren, die Hausen die Einleitung des Lachweihergrabens in den MD-Kanal gestatten.

Zweiter Bürgermeister Bernd Ruppert (CSU) regte eine Art Notablauf an: Wenn das südliche Grabenufer niedriger als die Nordseite wäre, könnte bei Wasserhöchststand dieses über den angrenzenden Flurbereinigungsweg in die Flur ablaufen.

Die Gemeinde wird nun an das planende Ingenieurbüro zur weiteren Abklärung herantreten, damit das benötigte wasserrechtliche Verfahren zur Einleitung des Lachweihergrabens in den MD-Kanal vorangebracht werden kann. Dabei soll auch überprüft werden, ob der verrohrte Grabenteil auf öffentlichem oder privatem Grund verlaufe.

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