Herder-Halle in Forchheim beschmiert: Täter vor Gericht

18.9.2018, 08:00 Uhr
Zwei Schmierfinken haben die Fassade der Herder-Halle verunstaltet. Sie mussten sich dafür vor Gericht verantworten.

© Juergen Petzoldt Zwei Schmierfinken haben die Fassade der Herder-Halle verunstaltet. Sie mussten sich dafür vor Gericht verantworten.

Die Wand der Herder-Halle glänzt nicht durch Sauberkeit, mehrere Graffiti „zieren“ die Fassade. Darunter auch ein Schriftzug der Frankfurter „Ultras“. Das war dem bekennenden Clubfan und Dauerkartenbesitzer Lars F. so ein Dorn im Auge, dass er zusammen mit seinem Kumpel Johannes K. (Namen geändert) jenes Graffito und einige weitere Schmierereien mit weißer Farbe übermalen wollte.

Dazu besorgten die beiden Schmierfinken weiße Farbe in einem örtlichen Baumarkt, indem sie dort einem Verkäufer ein Bild der Wand zeigten.

„Und der Verkäufer hat sich nicht gewundert, dass Sie das Gymnasium anstreichen wollen?“, fragte Richter Philipp Förtsch in der Verhandlung belustigt. Offenbar tat der das nicht. F. und K. erhielten den Farbeimer und machten sich in einer Nacht im vergangenen Mai auf, um die Fassade neu zu streichen.

Bereits an vielen Stellen ist die Halle mit Schmierereien verunstaltet.

Bereits an vielen Stellen ist die Halle mit Schmierereien verunstaltet. © Julian Hörndlein

Damit nicht genug: Johannes K. überzog auch noch den vor der Turnhalle geparkten Fiat von Christine N. mit einer Farbschicht.
In der Verhandlung gab der 19-jährige Lars F. sofort seine Tat zu. Dass K. das Auto angeschmiert hatte, davon wusste er nichts. Johannes K. wollte erst schweigen. Aber nachdem Richter Förtsch dem mehrfach Vorbestraften die Dringlichkeit seiner Lage verdeutlichte, gab auch er seine beiden Aktionen zu.

Christine N. wurde als Zeugin vernommen. Sie verlangte 342,13 Euro für die Polierung ihres Wagens von Johannes K. Warum er denn überhaupt noch das Auto beschmiert habe, wollte Förtsch wissen. „Ich war besoffen. Ich weiß es nicht mehr“, meinte K.

Beide Angeklagte sind in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das Bundeszentralregister enthielt bei Lars F. vier und bei dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Johannes K. fünf Eintragungen. Auf K. wartet bereits das nächste Verfahren wegen Hausfriedensbruch.

Aufgrund ihres Alters wurde auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe angehört. Sie attestierte bei beiden, dass schädliche Neigungen nicht auszuschließen seien. Staatsanwältin Janina Pöller fügte an: „Ihre Vorstrafen sind gruselig.“ Sie plädierte bei Johannes K. auf eine Jugendstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Da er trotz seiner vielfältigen Vorstrafen nie einen Freizeitarrest abgesessen hat, forderte sie auch diesen. Für Lars F. erachtete sie sechs Monate auf Bewährung als angemessen und hielt ihm zugute, dass er bereits zu Beginn geständig war. F. und K. waren jeweils ohne Anwälte erschienen.

Richter Förtsch verurteilte Johannes K. zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, zudem bekommt er den von Pöller geforderten Freizeitarrest auferlegt. Er muss Christine N. den Schaden bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Lars F. wurde zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, auch er trägt die Kosten des Verfahrens. Angeklagten und Staatsanwaltschaft stimmten dem Urteil zu.
Nach der Verhandlung fragte F. noch, ob er seinen Schaden denn nicht wiedergutmachen könne, diesmal mit deckender Farbe und ordentlich überstrichen. Dazu soll er sich nun ans Landratsamt wenden, hieß es.

Keine Kommentare