Inkasso-Büro darf nicht alles

25.2.2015, 11:40 Uhr

Der Mann aus Rheinland-Pfalz hatte schweres Geschütz aufgefahren. Wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen stand er vor dem Amtsgericht. „Ein starkes Stück“ habe er sich da geleistet, so Richterin Silke Schneider. Sie habe „gestern Abend noch einmal ein Urteil des Bundesgerichtshofes geprüft, was ich normalerweise auch nicht mache“. Aber der Fall sei vergleichbar, und war, wie Verteidiger Rechtsanwalt Christian Diether (Mayen) wusste, zu Ungunsten des Geldeintreibers ausgegangen.

In Forchheim ging es „um mehrere tausend Euro“, die aus Inseraten in einer Info-Broschüre resultieren sollten. Ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Forchheim hatte die Werbung geschaltet. Nachdem der Verlag aus Rheinland-Pfalz trotz Mahnungen nicht an sein Geld herangekommen war, trat er seine Forderungen an das Inkasso-Unternehmen ab. Als Nachfolge-Gläubiger ging nun der besagte Schriftverkehr los.

Der Geschäftsmann, der Anzeige erstattet hatte, sagte als Zeuge aus: Er habe in einer Info-Broschüre Werbung für seine Firma machen wollen. Dabei sei er davon ausgegangen, dass das Druckerzeugnis in seiner Gemeinde und der Umgebung verteilt würde und nur einmalig Kosten von rund 400 Euro entstünden. Als er seinen Irrtum bemerkt habe, habe er sofort den über mehrere Jahre laufenden Vertrag gekündigt, für die erste Broschüre aber noch die erste Rate bezahlt. Der Verlag und später das Inkasso-Büro wollten jedoch die volle Summe. Daraufhin habe es Telefonate und Briefe gegeben, die er als Einschüchterungen und Drohungen verstanden habe.

„Ganz normale Schreiben“

Weil er juristisch auch eine Verurteilung wegen versuchter Erpressung für möglich hielt, plädierte Staatsanwalt Sebastian Jäpel für eine höhere Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Euro, also 6300 Euro. Der 51-jährige Angeklagte wollte in seinen Briefen keine Drohkulisse sehen, sondern „ganz normale Standardschreiben der drei Nachfass-Stufen“. „Ich gehe nach meiner langjährigen Berufserfahrung davon aus, dass sich der Schuldner entziehen wollte.“ Es sei seinem Mandanten nicht um einen persönlichen Angriff gegangen, auch wenn es sich um „ein drastisch klingendes Schreiben“ gehandelt habe, meinte der Verteidiger. Er beantragte für seinen nicht vorbestraften Mandanten einen Freispruch.

„Ich sehe das als einfache Richterin am Amtsgericht anders“, so Silke Schneider. Das Urteil orientierte sich schließlich an der versuchten Nötigung und verhängte 60 Tagessätze zu je 50 Euro. Damit blieb die Geldstrafe bei exakt den 3000 Euro, die im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg gefordert worden waren. Diesen hatte der Angeklagte durch das Gerichtsverfahren angefochten. „Sie hätten Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen“, so Schneider.

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